Polizei erwischt mich mit Marker?
Hallo wollte Fragen ob was passieren kann wenn die Polizei bei einer ganz normalen Taschenkontrolle einen Marker (zum Taggen) findet aber es keine Hinweise gibt das ich etwas „Verschmutzt“ habe.
Können die mir den Abnehmen Bzw kann mir einfach nur so was passieren?
6 Antworten
Solange es nur eine allgemeine Personen/Taschenkontrolle war brauchst du dir da überhaupt keine Sorgen machen!
ist bloß nur ein Stift..
Auch wenn du mit dem Marker Autos, Häuser etc. bemalst ist es nicht mal eine Straftat. Hier würde nicht mal die Sachbeschädigung in Betracht kommen, da eine Sachbeschädigung nur in Betracht kommt, wenn es unmöglich wäre es sauber zu machen.
„Können die mir den Abnehmen Bzw kann mir einfach nur so was passieren?“
Ohne Verdacht bzw. Beweis können sie dir GAR NIX!
Ganz so einfach würde ich es jetzt auch nicht beschreiben, da es verschiedene Faktoren gibt die zu berücksichtigen sind aber deine Aussage ist wesentlich näher an der Realität und Wahrheit als die Aussage das es keine Sachbeschädigung wäre.
Hier würde nicht mal die Sachbeschädigung in Betracht kommen, da eine Sachbeschädigung nur in Betracht kommt, wenn es unmöglich wäre es sauber zu machen.
Blödsinn. Halte dich einfach raus.
Deine Personalien werden aufgenommen. Sollte irgendwo in der Nähe ein frischer Tag entdeckt werden, kommt man auf dich zurück.
kommt immer auf den stift an.. und nach einer personenkontrolle wo man einen marker gefunden hat werden die männer in blau nicht direkt an jeden stromkasten,scheibe rennen umzu schauen ob der tag ''frisch'' ist ..wenn dann muss man auf frischer tat ertabt werden und dann können alte taggs (sofern man immer seinen namen taggt) mit zur Anzeige gebracht werden.
Wenn du ihn einfach nur dabei hast passiert nichts, erwischen sie dich beim Taggen, wird es unangenehm
Hatte ich erst vor kurzem als ich von der Polizei durchsucht wurde. Sie haben mich nur gefragt warum ich ihm dabei habe. Abgenommen wurde er mich nicht.
dann können sie dir nichts ohne beweise und schweige zu allem und gehe zum anwalt, zum strafverteidiger, wenn du was getan hast. (Und tue es nicht wieder!)
Nö, es muss nicht dauerhaft sein. Es muss nur mit erheblichem Aufwand verbunden sein die Veränderung des äußern Erscheinugsbildes wieder in den originalen Zustand zu versetzen. Außerdem darf es nicht nur von vorübergehend sein.
Male ich mit einem Stift an ein Haus oder ein Auto, dann wäscht das der nächst Regen nicht ab und morgen ist es auch noch da.
Ganz klare Sachbeschädigung