Mit wie viel Promille darf ich Radfahren?
Wollte nachher mit Rad zu meiner Freundin fahren und trinke vielleicht 1 oder 2 alkoholische Getränke.
Habe einen Führerschein, aber bin in der Probezeit, heißt also ich muss 0 Promille haben. Gilt das für mich auch beim Radfahren? Und wenn die Promillegrenze beim Radfahren bei bspw 0,5 liegt, ich aber laut Polizei auffällig fahre mit 0,3 (wo es ja schon reicht, wenn man beim abbiegen den Arm nicht raushält), können mir dann rechtliche Konsequenzen in Bezug auf meinen Führerschein drohen?
Habe mal irgendwo gehört, die Grenze liegt bei 1,5 Promille, aber das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.
3 Antworten
Die 0‰-Grenze für Fahranfänger und junge Menschen gilt nicht beim Radfahren, sondern nur für Kraftfahrzeuge (also mit Motor). Ein Pedelec gilt noch als Fahrad, ein S-Pedelec nicht mehr.
Die absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern liegt bei 1,6‰. Ab da macht man sich stets strafbar.
Die relative Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern beginnt bei 0,3‰. Verursacht man einen Unfall, macht man sich ab diesem Promillewert strafbar. Zeigt man ohne Unfall Ausfallerscheinungen, kann man sich strafbar machen. Dabei gilt: Je höher der Promillewert, um so geringer die Anforderungen an die Ausfallerscheinungen. Das bedeutet, bei 0,3‰ müsste man starke Ausfallerscheinungen haben, bei 1,5‰ reichen schon geringe Ausfallerscheinungen für eine Strafbarkeit.
1,6 Promille ist die Grenze, bei der auch ohne weitere Vorkommnisse dein Führerschein in Gefahr ist. Kommt es durch dich zum Unfall oder wirst du in einen Unfall verwickelt kann es bereits ab 0,3 Promille Konsequenzen für dich geben.
Es gibt Grenzwerte ja... es geht aber halt um diene Gesundheit und nicht um das austesten von Grenzen oder irgendwelche Schlupflöcher finden. Die einen können dann noch fahren, die anderen nicht mehr, egal ob man darf oder nicht.