Versicherung (Mehrfachbeschäftigt)?

1 Antwort

Ganz einfach - du übst zusätzlich zu deiner geringfügigen Beschäftigung eine kurzfristige Beschäftigung aus mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr und diese muß dein Arbeitgeber ja der minijob-zentrale.de melden:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/kurzfristige-beschaeftigung/kurzfristige-beschaeftigung_node.html

Eine kostenlose Familien(kranken)versicherung ist dadurch nicht gefährdet:

https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/

wie z.B.: Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienangehörigen darf 505 Euro (gilt für 2024) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie, dass Sie versicherungspflichtig sind, wenn Sie ein regelmäßiges Arbeitsentgelt über 538 Euro bekommen. Eine Mitversicherung in der beitragsfreien Familienversicherung ist dann ausgeschlossen. Sollten Sie jedoch geringfügig beschäftigt sein und ein monatliches Arbeitsentgelt bis zu 520 Euro (ab 2024: 538 Euro) beziehen, ist eine Familienversicherung für Sie möglich.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studierende sowie für Rentner und Rentnerinnen. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie darf drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen