Vermietung Eigentumswohnung?

7 Antworten

Wenn er sonst absolut kein Einkommen hat, dann ist das so.

Hat er aber anderes Einkommen, hat er auch keinen Freibetrag für die Einnahmen aus der Vermietung.

Darlehenszinsen und Abschreibung (anteilig für die Wohnfläche der Mietwohnung) , sowie alle anderen Kosten, die er mit der Wohnung speziell und mit dem Haus (anteilig für die Wohnfläche der Mietwohnung) hat, kann er aber gegen die Einnahmen rechnen und in vielen Fällen bleibt dann zum Versteuern nicht viel oder gar nichts übrig.

Falls er sogar nach dieser Rechnung Verlust macht, bekommt er von der Lohnsteuer eher noch was zurück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Nein, das ist falsch. Da ist der 1. Cent schon von zu versteuern.

Aber er kann AfA, Zinsen vielleicht usw gegenrechnen.

Es ist wie ein Betrieb, die Mieten sind der Umsatz und dann hat man Kosten, dann kommt ein Gewinn raus und den versteuert man.

Du hast nicht für jede Einkunft einen Freibetrag, nur einmal, auf die Gesamtheit der Einkünfte.


Sc0by651 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 19:10

Zählt dort der Lohn mit rein? Denn er hat nur seinen Lohn von circa 2500€ Netto, plus die Wohnung dann.

Er hat doch garantiert noch andere Einkünfte? Ist er zb Arbeitnehmer werden die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und die aus der Vermietung (Einkünfte, nicht einnahmen. Von den Einnahmen werden die Werbungskosten abgezogen) zusammengerechnet. Dann nach Abzug von Sonderausgaben etc. ergibt sich an ende das zu versteuernde Einkommen und daraus dann die tarifliche Einkommensteuer. Bereits gezahlte Lohnsteuer wird wie eine Vorauszahlung angerechnet

Das kommt wie viel deine Bruder sonst noch im Jahre verdient. Von EUR 6000 wird er in Deutschland nicht leben können und man sollte auch immer 2 Monatsmieten abschreiben für eventuelle Reparaturen etc.

Die Einkünfte muss er versteuern. Einkünfte aus Kapitalvermögen.