Anmelden mein Bruder in meiner Wohnung?

4 Antworten

Um ihn bei dir anzumelden brauchst du/er, soweit ich weiß, eine Wohnungsgeberbestätigung, die man vom Vermieter bekommt, ergo dürfte es ohne wissen vom Vermieter eigentlich nicht funktionieren.

Hallo,

Sie können Ihren Bruder nicht bei sich in der Wohnung anmelden. Vielmehr müsste er dies selbst tun. Dabei wird von ihm eine Wohnungsgeberbestätigung verlangt werden. Wenn Sie der Wohnungsgeber sind, können Sie diese ausstellen, auch wenn Sie selbst Mieter sind. Die Bestätigung muss natürlich wahrheitsgemäß abgegeben werden.

Die Meldebehörde informiert Ihren Vermieter nicht über die Meldung einer neuen Person in der Wohnung.

Ohne eine Vermieterbestätigung kann dein Bruder sich gar nicht beim Einwohnermeldeamt anmelden.

Und der Vermieter will dann auf jeden Fall, eine erhöhte Nebenkostenabrechnung

Du brauchst eine Bescheinigung vom Vermieter um ihn überhaupt anmelden zu können.