Vermieter reagiert nicht auf Frist gelegte Reparatur, was mache ich jetzt?

bwhoch2  29.11.2021, 16:18

Was ist denn kaputt am Spülbecken?

Kann es sich evtl. um eine Kleinreparatur handeln?

AlexoderAlexa 
Fragesteller
 29.11.2021, 16:21

Ja. Das Syphon / Abflussrohr ist gebrochen. Also, wasser auf, Wasser kommt unten wieder raus

7 Antworten

Du kannst bei einem Mangel die Miete mindern. Das ändert aber akut nichts an deinem kaputten Abflussrohr.

Ergo, kündige deinem Vermieter die sog. "Ersatzvornahme" beweisbar an. Ersatzvornahme heißt, du beauftragst den Handwerker und bezahlst ihn auch, die Rechnung hältst du von der nächsten Miete ein und schickst dem Vermieter eine Kopie.

Gegenfrage: Was steht wörtlich in deinem Mietvertrag zu den sog. Kleinreparaturen?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
albatros  30.11.2021, 00:56

Ist keine Kleinreparatur!

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Danke für die nähere Auskunft.

Die regelmäßige Reinigung des Siphons kann durchaus von einem Mieter erwartet werden. Damit wird das Teil dann auch recht schnell Gegenstand einer Kleinreparatur. Schau mal dazu in Deinen Mietvertrag.

Falls der Vermieter nicht reagiert, kündige ihm an, dass Du nun selbst einen Handwerker beauftragst, der den Siphon repariert. Die Teile bekommt man in der Regel für wenig Geld im Baumarkt und wer etwas geschickt ist, bringt das auch schnell wieder hin und zwar so, dass es dicht ist. Insofern bist Du nicht zwingend auf einen Fach-Installateur angewiesen, sondern nur auf jemand, der ein wenig Erfahrung damit hat und das ist das für ein paar Euro repariert.

albatros  30.11.2021, 00:59

Keinesfalls sind Mieter verpflichtet, hier selbst Hand anzulegen. Bei unsachgemäßem Handeln könnte großer Schaden entstehen den der Mieter zu ersetzen hätte. Ich rate deshalb dringend davon ab. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Und das auf seine Kosten.

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Wenn denn der Vermieter zuständig ist, darfst Du selber reparieren lassen und den Betrag mit der Miete verrechnen.

Es sei denn, der Mangel beeinträchtigt den Mietgegenstand gar nicht.

Ich lese gerade, gar keine ordnungsgemäße Mangelanzeige wurde dem Vermieter vorgelegt.

Wurde diese Ausnahme wirklich von Dir im Mietvertrag so vereinbart?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
AlexoderAlexa 
Fragesteller
 29.11.2021, 16:15

Es wurden Termine gemacht und keiner ist erschien. Dann wurden Termine abgesagt. Dann wurde gesagt jemand kommt definitiv aber niemand erscheint. So geht das seit 2 monaten

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schleudermaxe  29.11.2021, 16:27
@trenove

Wozu mindern? Dadurch wird doch nichts repariert. Und bei Hartz kassiert die Minderung auch noch das Center.

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trenove  29.11.2021, 16:29
@schleudermaxe

Mindern, weil ein Schaden vorliegt und die Wohnung nicht zu 100 % nutzbar ist.

Geben Vermieter und ihre Lieblinge natürlich nicht gerne zu, aber die machen ja glücklicherweise auch nicht die Gesetze.

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schleudermaxe  29.11.2021, 16:33
@trenove

Im Mietrecht gelten keine Gesetze, da gilt das Recht.

Der Mieter darf Handwerker bestellen und die Rep.-Summe mit der Miete verrechnen.

Wozu also mindern, zumal ja die Handwerkerangaben dem Mieter vorliegen.

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trenove  29.11.2021, 16:34
@schleudermaxe
Wozu also mindern

Um Geld zu erhalten, welches einem zusteht.

Zur Beseitigung des Schadens ist der Vermieter verpflichtet.

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trenove  29.11.2021, 16:36
@schleudermaxe

Das Geld für den Zeitraum, in welchem die Wohnung nicht zu 100 % nutzbar war.

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schleudermaxe  29.11.2021, 16:38
@trenove

Dann man viel Glück, hat bei unseren Gerichten keiner, weil jeder Mieter im Eilfall am gleichen Tag und sofort reparieren lassen kann.

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trenove  29.11.2021, 16:39
@schleudermaxe

Du lebst offenbar nicht in Deutschland.

Zur Reparatur ist nicht der Mieter, sondern Vermieter verpflichtet.

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schleudermaxe  29.11.2021, 16:41
@trenove

Und, wenn der wie hier nicht kann, darf der Mieter übernehmen. Ich spreche die Urteile nicht.

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schleudermaxe  29.11.2021, 16:44
@trenove

Nicht so ganz, wenn er vergisst zu bestellen, darf er nicht mindern.

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trenove  29.11.2021, 16:46
@schleudermaxe

Was soll denn bestellt werden? Ein neues Spülbecken? Das ist nicht die Aufgabe des Mieters.

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schleudermaxe  29.11.2021, 16:47
@trenove

Doch, wenn es sein muss; wobei son Ding meist ja nicht kaputt geht, wie auch?

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trenove  29.11.2021, 16:50
@schleudermaxe

Lenke doch nicht ständig vom Thema ab. Es ging nicht darum, wie Spülen kaputtgehen, sondern was man in solch einem Falle tun kann.

Der Fall ist klar: Die Miete so lange mindern, bis der Schaden behoben ist.

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schleudermaxe  29.11.2021, 16:51
@trenove

Schaue mal bei den anderen, der Mieter selbst hat einen Schaden angerichtet.

Nur Du willst hier nicht lernfähig sein.

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trenove  29.11.2021, 16:57
@schleudermaxe
Schaue mal bei den anderen

Bei den anderen was? Den anderen Mietern? Die kenne ich nicht.

Aus deinem verhüllenden Sprachgebrauch wird hier keiner schlau, genauso wenig hilfreich ist deine durchgehende Hochmut inklusive der Leugnung primärer Mieterrechte.

der Mieter selbst hat einen Schaden angerichtet. 

Woher willst du das wissen?

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schleudermaxe  29.11.2021, 17:01
@trenove

Keine Mieter, die anderen Antworten bestätigen meine These.

Steht in seiner Frage, wie sonst kann ein Plasteteil im Wert von 3,50 EUR brechen?

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idr die Miete kürzen.

das sollte aber, wenn man keine Kündigung riskieren will mit einem Anwalt abgestimmt werden

trenove  29.11.2021, 16:26

Wegen einer zulässigen Mietminderung kann der Vermieter einem nicht die Wohnung kündigen.

Der Tipp mit dem Anwalt dient wohl eher dazu, die Portmonees der Anwälte zu füllen.

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Stefan1248  29.11.2021, 16:58
@trenove

Nein, der Tipp dient dazu sicherzustellen das die mietminderung wirklich dem Grunde und der Höhe nach zulässig ist

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Gerhart  29.11.2021, 18:12

30EUR und der Drops ist gelutscht. Es rechtfertigt keine Mietminderung!

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albatros  30.11.2021, 00:55

Wegen solcher Bagatelle beginnt man keinen Rechtsstreit. Man handelt wie in meiner Antwort und Kommentar dargelegt.

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Keinesfalls liegt hier eine vom Mieter zu bezahlende Kleinreparatur im Sine des Gesetzes vor. Deshalb ist der Vermieter gehalten, die Gebrauchsfähigkeit der Mietsache auf seine Kosten wieder herzustellen.

Dem Vermieter sollte nicht nur eine Frist gesetzt, sondern auch angezeigt werden, dass bei Verzug der Mieter selbst eine Firma beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Monat von der lfd. Miete in Abzug bringen wird.