Verjährung eingetreten Bußgeld erhalten?
Guten Tag liebe Community,
Ich bin am 25.08.22 an einer leeren Kreuzung aus Versehen über Rot mit dem Auto meiner Mutter und wurde geblitzt. Zeugenbrief erhalten jedoch nichts angegeben bis auf Adresse.16 Wochen also 3,5 Monate später am 15.12.22 erhalte ich ein Bußgeldbescheid jetzt stelle ich mir die Frage was mit der Verjährung ist die sich auf 3 Monate begrenzt diese zählt in diesem Fall ja trotzdem, oder? Würde es sich lohnen Einspruch einzulegen, mit der Begründung dass die Verfolgung schon verjährt ist? War jemand in einer ähnlichen Situation oder kennt sich da gut aus?.Bitte keine Antworten wie „hättest besser aufpassen sollen“
3 Antworten
nein- da hast du keine Chance- weil da nichts verjährt ist.
normaler weise beginnt die zeit- ab dem punkt der ordnungswiedrigkeit mit der ausstellung des bußgeldbescheides. ABER wenn sie auf einem Bild- das jemand nciht der Fahrer ist- wie der Halter, dann ist die verjährungsfrist damit unterbrochen- es wird erst ein abnhörungsbogen verschickt. Wenn dann ermittelt ist, wer der Fahrer ist- dann beginnt die verjährungsfrist wieder.
Man kann also cniht sagen- anhörungsbogen= nö der ist gefahren- dann wieder beim anderen Anhörungsbogen=nö der ist gefahren= nur um die Zeit raus zu zögern== ne, ne - für diese Zeit ist die Verjährungsfrist ausgesetzt.
Es wird also bei dir alles richtig sein.
die Verjährung wurde für die ZEit der Ermittlung vom Fahrer unterbrochen.
du kannst also nciht vom Tatzeitpunkt ausgehen.
hör auf rum zu heulen und stehe dazu. kann ja wohl nicht war sein. Oder nimm dir ein Anwalt- hast du das Geld nicht- Pech=hättest besser aufpassen müssen
Es ist anzunehmen, dass ein erster Brief eventuell nicht angekommen ist. Das war bei mir bei Tempo 40 statt 30 so. Du kannst versuchen Einspruch einzulegen. Ob es von Erfolg gekrönt ist, bleibt abzuwarten.
Ich glaube du hast die Situation nicht ganz richtig interpretiert oder ich habe deinen Kommentar inhaltlich nicht ganz kappiert.Meine Mutter erhielt nur einen Zeugebogen und dann einen Anhörungsbogen beide an sie gerichtet .Sie hat auf keine von beiden geantwortet.Der Brief der dann schließlich an mich addresiert wurde wurde erst am 15.12 also schon ein Stück nach der Frist erstellt