Verheiratet/Getrennt/Mit Kind?

3 Antworten

Dein Mann muss für Dich Unterhalt zahlen. Wenn das Kind bei Dir lebt, muss er außerdem noch Unterhalt für das Kind an Dich zahlen. Vielleicht reicht das dann für eine neue Wohnung aus.

Wenn er das nicht freiwillig zahlt, muss dein Anwalt ihn verklagen.

Wenn das alles zu lange dauert, kann Dein Anwalt versuchen, beim Gericht einen Antrag auf Zuweisung der Wohnung an Dich zu stellen. Das musst Du aber alles mit deinem eigenen Anwalt besprechen.

Außerdem solltest Du dringend einen Termin beim Jugendamt machen zur Beratung, wie es mit dem Kind weitergeht.

Vielleicht gibt es in deinem Ort eine Frauenberatungsstelle, wo Du hingehen kannst. Ob es einen Frauenberatungsstelle gibt, kannst Du auf dem Rathaus erfahren.

es steht dir frei jederzeit auszuziehen und dir eine wohnung zu suchen die du dir leisten kannst. ob du das kind mitnehmen darfst, hängt daran ob dein ex das erlaubt oder das kind bei sich behalten will. wenn er das kind nicht gehen lässt mit dir, wirst du unterhaltspflichtig für das kind. du wirst also über diese dinge mit ihm klar reden müssen oder lebst dann mit den konsequenzen.

wenn es sich um deine erstausbildung handelt, dann sind deine eltern weiterhin unterhaltspflichtig bis abschluss der ausbildung, also stell deine forderungen an deine eltern. alternativ kannst du prüfen lassen ob du bab bekommst oder aufstockend bürgergled. über das jobcenter kannst du dann auch ein zimmer für dich suchen um erstmal unterzukommen.

Keaschmo 
Fragesteller
 21.02.2024, 12:35

Hallo, da ich gerne arbeiten mochte und meine Ausbildung zu ende machen mochte und gerne auch danach Teilzeit arbeiten mochte, Bürgergeld ich nicht für mich, wegen unser Kind ich bin derjenige die Arbeit zu 80 % erledige mit Schule/Sport und zu Hause daher mochte ich gerne das mein Kind bei mir bleibt und offen für 50/50. ich werde 5 minuten entfernt ausziehen von mein Ex. und habe schon mit ihm darüber gesprochen dass ich für alles offen bin, meinen Sie könnte ich einen Wohngeld beantragen?

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psimonp  21.02.2024, 13:55
@Keaschmo

ich würde an deiner stelle ehr über das jobcenter gehen, da du eventuell noch erstausstattung für die wohnung benötigst.

unterhalt für das kind kannst du laufen lassen über unterhaltsvorschuss. kindergeld nicht vergessen auf deinen namen zu übertragen und wenns die erstausbildung ist, unterhalt für dich von deinen eltern einfordern

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Roland Sperling  21.02.2024, 18:46

Als erstes ist mal der Ehemann unterhaltspflichtig, nicht die Eltern

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Roland Sperling  21.02.2024, 19:51
@psimonp

Das steht sogar im Gesetz. Aber das wird Dich nicht interessieren, weil Du hier absichtlich (!) dauernd falsche Antworten gibst.

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Du könntest dir einen Wohnberechtigungsschein besorgen, das garantiert aber keine Wohnung. Wenn du eine Wohnung gefunden hast, kannst du, nach Prüfung des Unterhalts, einen Antrag auf aufstockendes Bürgergeld stellen. Für Wohngeld hasr du ein zu geringes Einkommen.

Keaschmo 
Fragesteller
 21.02.2024, 12:31

Ich habe gestern Paar Privat vermietern gesprochen. und die haben mir nur über das Gehalt und von wo ich das bezahlen kann, das ist hauptsächlich mein Problem da ich nicht weiß woher ich das geld hier kriege da ich nur das Azubigehalt und mein Ex wirds nichts in mein Hand drücken solange nichts vor Gericht läuft und das dauert alles…

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TinaPauli  21.02.2024, 13:13
@Keaschmo

Habe ich doch geschrieben, lasse dich beim Jobcenter beraten evtl. hast du einen auf BAB bis zum Ende deiner Ausbildung.

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