Vereidigung vor Gericht?
Ich hab eine Frage können Muslime vom Gericht vereidigt werden? Weil wir muslime lügen nicht schon gar nicht wenn ich auf Koran schwören
7 Antworten
Wahrscheinlich wird die sog. "Eidesgleiche Bekräftigung" angewendet:
Ein Zeuge, der angibt, aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten zu wollen, hat nach § 65 StPO (Strafverfahren) bzw. § 484 ZPO (Zivilprozess) die Wahrheit seiner Aussage zu bekräftigen. Der Vorsitzende Richter richtet an den Zeugen die Worte
„Sie bekräftigen im Bewusstsein Ihrer Verantwortung vor Gericht, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben.“
Darauf antwortet der Zeuge schlicht mit „Ja“. Rechtlich hat die Bekräftigung die gleichen Konsequenzen wie der Eid.
§64 (3) StPO erlaubt auch die Verwendung einer Eidesformel mit Bezug auf andere Glaubensgemeinschaft.
JA , du kannst und wenn Du meinst, Kuffar belügen zu dürfen, gibt es jede Menge Ärger!
Und das Muslime nicht lügen ist sowas von eine Lüge, dass ich für Dich nur das allerschlimmste befürchten kann!
Natürlich dürfen auch Muslime vor Gericht vereidigt werden. Es gilt §64 (3) StPO:
(3) Gibt ein Zeuge an, dass er als Mitglied einer Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft eine Beteuerungsformel dieser Gemeinschaft verwenden wolle, so kann er diese dem Eid anfügen.
Da legt auch niemand mehr die Hand auf die Bibel / den Koran, sondern es wird nur die rechte Hand gehoben:
(4) Der Schwörende soll bei der Eidesleistung die rechte Hand erheben.
Im übrigen geht es bei der Vereidigung nicht um göttlichen Beistand (Muslime, die auf den Koran schwören, können genau so lügen, wie Christen, die "bei Gott dem Allmächtigen" schwören), sondern um das Strafmaß bei einer falschen Aussage:
§153 StGB "Falsche uneidliche Aussage" gibt Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
§154 StGB "Meineid" gibt Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr
"ER" ist ein Troll, siehe sein Profil und seine andere Frage. Ziel: Hetze!
Jeder lügt. Auch Muslime. Unabhängig davon ob sie auf ein Märchenbuch schwören.
"ER" ist ein Troll, siehe sein Profil und seine andere Frage. Ziel: Hetze!
Ja die Justiz muss jeden verteidigen der es braucht unabhängig von Religion und Herkunft
Lügen ist erst einmal haram, aber dennoch gibt es Muslime die lügen, Alkohol trinken oder Sex vor der Ehe haben. Kurzum: auch Muslime sündigen.
§12 StGB:
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.
Demnach ist Meineid ein Verbrechen.