Veranstaltungstechnik ohne Ausbildung

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Bei Jugendlichen & Gewerbe muß das Vormundschaftsgericht zustimmen soweit ich weiß.

Es gibt viele Firmen, die jetzt ausbilden dürfen ohne eigentliche Ausbildung abgesehen von einer AEVO. (Ausbildereignungs Verordnung) Die langjährige Tätigkeit kann anerkannt werden.

Ein Meister für VAT ist nur bei größeren Veranstaltungen vorgesehen & Pflicht, siehe hier Beiträge im PA Forum.de

Über die DEA Akademie kannst Du auch Veranstaltungs-Operator werden

Die Equipmentversicherung sowie eine Betriebshaftpflicht ist schon sinnvoll. Da gibt es 2 Makler der Branche, entweder www.vdmv.de Versorgungswerk oder erpam.de mit Eberhardt, Raith & Partner, da gibt es schon Online-Shops zum Abschluß der Verträge

Beim Rigging gibt es Anschlägerscheine zur Aufhängung der Geräte nach BGV C 1, das ist schon sicherheitsrelevant.

Hast Du schon eigene Technik ? Beim Gewerbeamt kann man dann für 20 € das Gewerbe anmelden.

Vor Gewerbeanmeldung gekauftes Equipment ist aber in engen Grenzen dann beim Finanzamt als Inventar anzusehen, das heißt dann evtl. "gewillkürtes Betriebsvermögen".

Das sollte man evtl. mit einem Steuerberater klären. Du könntest Kleinunternehmer werden nach § 19,1 USTG nach Klärung der rechtlichen Voraussetzungen bei Minderjährigkeit

Das sind dann 17.500 € Umsatz im Jahr & Du kannst dann Rechnungen schreiben, darfst dann aber die MWST in den Rg. nicht ausweisen.

Vorsteuer zu ziehen aus den Käufen für das Equipment kannst Du aber auch nicht geltend machen, so ist es aber einfacher.

hallohallo306 
Fragesteller
 11.07.2014, 11:48

Danke für die ausführliche Antwort :-) Weißt du denn vielleicht auch wie das ist wenn ich jetzt einen Freund oder Freundin (über 18) das unternehmen gründen lasse und ich dann sozusagen bei ihm arbeite. Das Geld bleibt dann in dem Gewerbe und wenn ich 18 bin dann die Position des Freundes übernehme geht das ? Und wie schaut es dann da aus weil Geräte habe ich schon einiges ( 10Moving Heads 12 PARs usw...) kann ich die dann trz mit dem Unternehmen nutzen ?

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sr710815  11.07.2014, 12:08
@hallohallo306

Ich warne aber vor sog. GbR, Gesellschaften Bürgerlichen Rechts. Ich war auch mal Teilhaber, das ist schief gelaufen. Der Typ ist insolvent, ich habe vorher schon meine Sachen herausgeholt, trotzdem hat er die Sachen ohne mein Wissen vermietet & das Geld eingesteckt, Geräte verkauft usw.

Du wärest dann evtl. Stiller Teilhaber oder wie man auch immer das nennen möchte.

10 Heads habe ich ja noch nicht einmal - also Hochachtung. Da müßtest Du auch auf den Taschengeld § gucken, solche Anschaffungen gehen weit über das hinaus, was man sonst vom Taschengeld kauft & die Eltern müssen zustimmen.

Natürlich kann man die Geräte in das Firmeninventar einfließen lassen, das wird quasi mit einer Buchung vom Privatvermögen ins Firmenvermögen einfließen & aktiviert. - Siehe hier das genannte Stichwort " gewillkürtes Betriebsvermögen"

Zur Bewertung bzw. Preis hängt es davon ab, wie alt & wie teuer die Geräte waren.

"Angestellt" zu sein ist wiederum etwas Anderes, als Geschäftspartner zu sein

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sr710815  11.07.2014, 12:11
@hallohallo306

Du könntest aber ein Konto bei ihm haben wie Geschäftseinlage mit dem Wert Deiner Geräte & Dir darauf Gelder auch auszahlen lassen. Umfangreiche Verträge der Gesellschafter untereinander

Auch bei Bands gibt es Streit, wenn Jemand ausscheidet zu Restwert, Auszahlungen, %ualen Einlagen usw

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hallohallo306 
Fragesteller
 11.07.2014, 12:12
@sr710815

Danke ;-) Equipement wurde alles über meinen Vater gekauft also hab ich da keine Probleme (gibt billige Scheinwerfer aus China die genau die gleiche Qualität haben wie die "Kleinbühnen Markenprodukte wie Stairville oder Eurolite"). Ich sehe du kennst dich ziemlich gut aus also Danke für deine ganzen Antworten !!

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sr710815  11.07.2014, 12:15
@hallohallo306

naja, danke. Ich mache das auch schon seit 1987. Wobei Stairville noch besser ist als die Superbilligschiene von Steinigke, Futurelight ist deren höherwertige Marke.

Meist kann ich die Geräte noch direkt beziehen vom Vertrieb-Distributor, manche bekomme ich wiederum auch nicht, weil ich die Mindestumsatzmengen auch nicht erreiche :)

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sr710815  11.07.2014, 12:19
@hallohallo306

Dann wäre es doch am besten, Dein Vater meldet das Gewerbe an. Ich habe hier in der Gegend auch nette Leute wie den Florian, der auch mit seinem Vater anfing. Mittlerweile hat er hochwertige Großanlagen wie GAE Director & macht dies hauptberuflich auch als DJ

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hallohallo306 
Fragesteller
 11.07.2014, 12:45
@sr710815

Ja ich bezieht die heads auch von dem Hersteller bei dem stairville auch einkauft. Das mit meinem Vater war auch mein erster Einfall allerdings hat er bereits ein Mittelständisches Unternehmen und hat weder Zeit noch den Nerv für mein Vorhaben. Allerdings unterstützt er meine Idee ein bisschen Geld zu verdienen mit der Lichttechnik, da er auch schon viel Geld dafür ausgeben hat und deshalb auch will dass es sich lohnt

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hallohallo306 
Fragesteller
 11.07.2014, 12:45
@sr710815

Ja ich bezieht die heads auch von dem Hersteller bei dem stairville auch einkauft. Das mit meinem Vater war auch mein erster Einfall allerdings hat er bereits ein Mittelständisches Unternehmen und hat weder Zeit noch den Nerv für mein Vorhaben. Allerdings unterstützt er meine Idee ein bisschen Geld zu verdienen mit der Lichttechnik, da er auch schon viel Geld dafür ausgeben hat und deshalb auch will dass es sich lohnt

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Du mußt ein Gewerbe anmelden, sonst darfst Du nichts für Dritte (ausser Freundesdienst) machen. Du benötigst wohl eine Haftpflichversicherung für diesen Betrieb und Du mußt nach den Gestzen und Verordnungen in diesem Bereich Arbeiten. Die Geräte müssen für die entsprechende Nutzung zugelassen sein. Näheres sagt Dir die IHK und die Berufsgenossenschaft, sie ist aucg´h der Träger der betieblichen Unfallversicheung und gibt Vorschriften zur Geräte- und Arbeitssicherheit heraus.

hallohallo306 
Fragesteller
 11.07.2014, 11:28

Okay danke, ist nur bisl blöd mit unter 18 :-/

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wenn du an ein fest gehst, von jemanden den du kennst kannst du das übernehmen, und auch ein wenig geld verdienen... aber nicht an grossen offiziellen veranstaltungen

hallohallo306 
Fragesteller
 11.07.2014, 11:23

ab wann zählen große offizielle Veranstaltungen, ich hab nämlich auch schon gehört dass andere Leute die das auch als Hobby machen z.B eine Beachparty die von einer Burschenschaft organisiert wurde mit Licht versorgt haben , an der über 800 Leute teilgenommen haben...

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sr710815  11.07.2014, 11:35
@hallohallo306

Ich habe noch mal im PA Forum geguckt, der Administrator hat auch mehrere Bücher geschrieben, Michael Ebner

Hier Admin. Das regelt dann wohl die Versammlungsstätten-Verordnung des jeweiligen Bundeslandes, der sog. "Verantwortliche" für VAT ab 5001 Personen

http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=59&t=80789&hilit=meisterpflicht

5000 Leute adäquat zu beschallen, bedeutet aber schon Investitionen im 6-stelligen Bereich mit Line Arrays usw, da die Leute immer anspruchsvoller werden

Bei Fachschaftparties in der Uni haben die Leute selbst schon eine Fa. gegründet, so ist z. B. die Fa. Ambion Kassel entstanden...

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hallohallo306 
Fragesteller
 11.07.2014, 12:03
@sr710815

Also 5000 Leute werden es erstmal nicht so schnell ;-) und da ich mich auch eher für Licht als für Ton interessiere werde ich erstmal da bleiben. Kann man irgendwo zusammengefasst die vorschriften für Events mit unter 5000 Leuten nachlesen?

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sr710815  11.07.2014, 12:14
@hallohallo306

siehe hier auch PA Forum zu üblichen, sicherheitskonformen Aufhängungen nach BGV C 1 wie Statik, Safetyseilen, Couplern-C-Haken an Traversen bei Movinglights, Par Kannen & übliche Aufbauen mit PA (meist im Stacking), Strom nach BGV A 3 usw

Sonst gibt es eigentlich keine Vorschriften außer den zuvor genannten mit Pflichten ab 5001 Pax

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sr710815  11.07.2014, 12:27
@hallohallo306

schade eigentlich, Ton ist auch wichtig. Ich verleihe auch noch Instrumente, sog. "Backline"

Große DMX Pulte habe ich auch nicht, nur ein Seminar besucht bei Vertrieben an der Hog (High End Systems) & GrandMA

Ich habe noch uralte Dimmerpacks ohne DMX mit 16 Pol Siemens Messerleiste auf 0-10 Volt analog mit Starkstrom, das braucht angesichts der LED Technik heute auch kaum noch Jemand :)

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Jetzt mal unabhängig von Bezahlung, Steuer etc.:

Bis 200 Besucher kannst Du eigentlich (fast) alles machen.

Ab 201 Besucher gilt die aktuelle Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Diese listet sehr präzise auf, wer welche Verantwortung hat oder sie übernimmt, wie Rettungswege zu planen sind bzw. wieviele Personen sich anhand der Örtlichkeiten max. am Veranstaltungsort aufhalten dürfen. Dazu kommen dann noch etliche Richtlinien zum Thema Trag-/Anschlagmittel, Sicherung und Verfahren schwebender Lasten, Berechnung und Aufteilung der Stromversorgung, Notbeleuchtung usw. usf. - also etwas, was Du unter keinen Umständen als minderjährige Person und ohne abgeschlossene spezifische Ausbildung mit Berufserfahrung in Eigenregie machen darfst.

Und eines wollen wir wohl alle nicht: Eine Wiederholung der Loveparade-Katastrophe. Aber genau die ist m.E. passiert, weil sich trotz aller Vorschriften immer Leute einig sind, dass man sich nicht dran halten muss ("Ist ja noch nie etwas passiert...").

Wie mein Lehrer in der Berufsschule sinnigerweise zu sagen pflegte: "Wir bilden euch aus, damit der Staatsanwalt einen Ansprechpartner hat, wenn etwas passiert."