Vater zahlt kein Unterhalt - was tun?

3 Antworten

Die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt besteht grundsätzlich völlig unabhängig von Sorgerecht oder Umgangsrecht. 

Die Pflicht, Kindesunterhalt zu leisten, und das Recht, einen Umgang mit dem Kind zu haben, bestehen unabhängig voneinander. Beides miteinander zu verknüpfen und das eine vom anderen abhängig zu machen, ist im Gesetz nicht vorgesehen. Dies dient einzig dem Wohl des Kindes, das finanziell so sicher wie möglich aufwachsen soll und gleichzeitig die Möglichkeit haben soll, einen guten Umgang mit beiden Elternteilen zu pflegen.

https://www.unterhalt.com/kinder-und-umgangsrecht.html#:~:text=Gibt%20es%20einen%20Zusammenhang%20zwischen,Lebensunterhalts%20des%20Kindes%20zu%20leisten.

Zahlt der Vater den Unterhalt nicht, dann kannst du den Unterhalt einklagen oder das Jugendamt als Vertreter für alle unterhaltsrelevanten Angelegenheiten bestellen. Dieses regelt dann auch die Antragsstellung für dich.

Alles Gute für dich!

 

Als Vater hat er das recht und die Pflicht mit seinem Kind einen Umgang zu haben..

Das musst du ihm auch ermöglichen bzw. eurem Kind..

Ebenso ist er zur monatlichen Unterhaltszahlung nach Düsseldorfer Tabelle verpflichtet auch wenn diese keine Gesetzeskraft hat...Du kannst aber auch einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt stellen BMJ - Antragsformulare Kindesunterhalt .. Würde ich an deiner stelle tun.. Nach ca 1 Monat erhält er eine Zustellungsurkunde und der Unterhaltstitel ist gerichtlich geregelt...Zahlt er nicht kommt der Gerichtsvollzieher.. Eltern sollten nach einer Trennung den Umgang vernünftig regeln, ebenso wie den Unterhalt mit einer Jugendamturkunde od. Unterhaltsvereinbarung...Der Unterhalt sollte angemessen hoch sein aber nicht zu hoch...Die DDL ist nicht immer das richtige Instrument was die Berechnung betrifft..

Das ist herzlich egal - er hat die Pflicht, den Unterhalt fürs Kind zu zahlen.

Ob er es (regelmäßig) sieht oder nicht, das Kind kostet Geld und kann nicht von Luft alleine leben.