Unterhaltsanspruch von Vater?

3 Antworten

In diesem Fall wirst Du wahrscheinlich von beiden Elternteilen nichts bekommen. Du hast dann aber den vollen Bafög-Anspruch. Also: Sofort Bafög-Antrag stellen (zuständig ist das Studentenwerk an der Uni, wo Du studierst), sobald Du die Immatrikulationsbescheinigung bekommen hast. Du musst dann das Einkommen beider Elternteile nachweisen, mit dem Stand vor zwei Jahren (wird der Einfachheit halber so gemacht, weil man dafür typischerweise schon den Steuerbescheid hat. Der Steuerbescheid wird typischerweise als Beweis für das Einkommen genommen). Diesbezüglich kannst Du Deine Eltern schon mal vorwarnen, dass Sie Dir diese Auskunft geben müssen (ja, sie MÜSSEN! Das ist tatsächlich eine gesetzliche Pflicht!).

 Habe ich trotz dessen, dass mein Vater momentan nicht arbeitet und nichts verdient anspruch auf Unterhalt, weil meine Stiefmutter sehr gut verdient?

Wenn ich mich nicht irre

spielt das Einkommen Deiner Stiefmutter nur in sofern eine Rolle, als dass das Einkommen bei der Berechnung des "Selbstbehaltes" für Deinen Vater mit einbezogen wird.

Direkt finanziell ist sie nicht für Deinen Unterhalt verantwortlich.

Man kann von "beiden" Deiner Elternteile verlangen/erwarten dass sie arbeiten um ihren Unterhaltsverpflichtungen nachkommen zu können.

Siehe auch hier

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhalt/koennen-kinder-von-ihren-stiefeltern-unterhalt-bekommen--125224

Für das Studium ist ohnehin vorrangig BAföG zu beantragen.

Und bei der finanziellen Situation beider Elternteile dürfte das auch kein Problem darstellen. Also BAföG beantragen sobald du die Studienplatzzusage hast, Unterlagen der Eltern mitschicken und abwarten...

Deine Stiefmutter ist nicht mit dir verwandt und für deinen Unterhalt demzufolge auch nicht zuständig.