Urlaubsanspruch auch nach 5 Monaten oder früher?

4 Antworten

Von Experte Hexle2 bestätigt
darf man ja erst nach 6 Monaten urlaub nehmen oder?

Nein.

Der Zeitraum von 6 Monaten (sogenannte "Wartezeit") bedeutet zunächst nur, dass Du erst danach den Anspruch auf den vollen (gesetzlichen) Urlaub erworben hast.

Während dieser ersten 6 Monate erwirbst Du aber selbstverständlich schon anteilige Urlaubsansprüche (1/12 für jeden vollen Monat des Beschäftigungsverhältnisses, der aber nicht mit dem Kalendermonat identisch sein muss).

Aber:

Wenn Dein Arbeitsverhältnis in der 1. Jahreshälfte beginnt - Du also bis zum Jahresende des vollen Urlaubsanspruch hast -, hast Du in den ersten 6 Monaten nur einen Teilurlaubsanspruch.

Du hast aber keinen Rechtsanspruch darauf, diesen Teilurlaub auch schon zu nehmen, weil dem grundsätzlich das Teilungsverbot des Bundesurlaubsgesetzes BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 2 entgegensteht:

Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

Ob Dir der Arbeitgeber trotzdem Teilurlaub schon in den ersten 6 Monaten gewährt, hängt alleine von ihm ab - und wo (wegen des Teilungsverbots) kein Kläger, da kein Richter.

Anders wäre es, wenn das Arbeitsverhältnis in der 2. Jahreshälfte beginnen würde: Dann hätte der Arbeitnehmer bis zum Jahresende ja ohnehin nur einen Teilurlaubsanspruch, und der wäre auch sofort fällig (theoretisch, weil - wegen der schwachen "Position" des Arbeitnehmers in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses - praktisch kaum erzwingbar).

Hallo,

mit jedem vollen Monat der Betriebszugehörigkeit erwirbst du 1/12 des Jahresurlaubsanspruchs.

Beispielrechnung - Du hast 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr. 30 Tage / 12 Monate = 2,5 Tage / Monat. Am 01.04. hast du also in dieser Rechnung 2,5 Urlaubstage erworben, am 01.05. sind es 5... usw - je nach deinem Urlaubsanspruch musst du dir das halt individuell ausrechnen.

LG, Chris

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2006 in verschiedenen touristischen Bereichen tätig
Bleron98 
Fragesteller
 08.02.2021, 22:15

Vielen dank für die Antwort sozusagen hätt ich dann ab dem 1 August 12.5 tage urlaub? Richtig?

und theoretisch könnte er mir auch den urlaub geben oder ? Hoffentlich klappt das!

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Funfroc  09.02.2021, 09:44
@Bleron98

Hallo,

ja, Urlaub ist grundsätzlich nach den Vorstellungen des Arbeitnehmers zu gewähren, sofern dem keine wichtigen betrieblichen Interessen entgegenstehen.

Bist du z.B. in einer Abteilung mit 10 Leuten und es sollen maximal 3 gleichzeitig Urlaub haben, um ausreichend besetzt zu sein, dann kann man dir natürlich den Urlaub zu einem Zeitpunkt verwehren, zu dem schon 3 andere Urlaub haben.

Solltest du noch in der Probezeit sein, solltest du natürlich nicht mit dem Kopf durch die Wand deine Forderung durchsetzen - in der Probezeit bist du ja ohne Angabe von gründen kündbar.

Und nochmal als Anmerkung - meine Rechnung war ein Beispiel mit 30 Tagen - ob du dann zum 01.08. wirklich 12,5 oder 14 oder nur 10 Urlaubstage zur Verfügung hättest, kommt halt auf deinen Jahresanspruch an.

LG, Chris

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Familiengerd  09.02.2021, 13:15
ja, Urlaub ist grundsätzlich nach den Vorstellungen des Arbeitnehmers zu gewähren, sofern dem keine wichtigen betrieblichen Interessen entgegenstehen.

Das ist zwar richtig, aber:

Es besteht aber kein Rechtsanspruch, selbst wenn der Urlaub aus dienstlichen Gründen problemlos möglich wäre; dem steht das Teilungsverbot des Bundesurlaubsgesetzes BUrlG entgegen - siehe dazu meine eigene Antwort.

in der Probezeit bist du ja ohne Angabe von gründen kündbar

Dem Arbeitnehmer kann immer ohne Angabe von Gründen ihm gegenüber ordentlich gekündigt werden; die Probezeit ist da sowieso irrelevant und nur von Bedeutung wegen der kurzen Kündigungsfrist.

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Den vollen Urlaubsanspruch hat man erst nach 6 Monaten. Davor nur den bis dahin erworbenen. Bei 2 Tagen Urlaubsanspruch also nach dem ersten Monate zwei, nach dem zweiten Monat vier usw.

Manche Arbeitgeber wollen das aber schlichtweg nicht.

Mal abgesehen davon, musst du schauen, ob in deiner Wunschzeit überhaupt noch Kapazitäten für Urlaub da sind. Immerhin werden die Kollegen schon ihre Zeiten angemeldet haben

Familiengerd  09.02.2021, 13:17

Bei einem Arbeitsbeginn in der ersten Jahreshälfte mit Anspruch auf den vollen Jahresurlaub bis zum Jahresende besteht aber wegen des Teilungsverbotes nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Teilurlaub (siehe dazu meine eigene Antwort).

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Viele nehmen in den ersten 6 Monaten keinen Urlaub weil Sie in der Probezeit sind deswegen geben auch Firmen oft nur den Urlaub den du bisher schon angesammelt hast. Prinzipiell kann man aber durchaus in den ersten 6 Monaten Urlaub nehmen.

Das würde ich mit deinem Chef besprechen.

Bleron98 
Fragesteller
 08.02.2021, 17:29

Also würde das theoretisch gehn nach 5 Monaten zum Beispiel 2 Wochen Urlaub zu nehmen?

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Familiengerd  09.02.2021, 13:20
Prinzipiell kann man aber durchaus in den ersten 6 Monaten Urlaub nehmen.

Nein - "prinzipiell" gerade eben nicht, sondern nur, wenn der Arbietgeber zustimmt nach dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter", denn:

Bei einem Arbeitsbeginn in der ersten Jahreshälfte mit Anspruch auf den vollen Jahresurlaub bis zum Jahresende besteht aber wegen des Teilungsverbotes nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Teilurlaub (siehe dazu meine eigene Antwort).

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Osterkarnigel  09.02.2021, 13:44
@Familiengerd

Also würde es eben gehen wenn der Arbeitgeber dem zustimmt. Das ist doch genau das was ich gesagt hab^^

Mal abgesehen davon das man als Firma sowieso daran interessiert ist das du deinen Urlaub nimmst und das aus verschiedenen Gründen.

1: Trägt regelmäßige Erholung positiv zur Arbeitsleistung bei

2: Würde es im Umkehr Schluss bedeutet das du den gesamten Urlaub in einem halben Jahr nimmst und damit sehr viel ausfällst in diesem Zeitraum

Darum unabhängig was der Gesetzestext sagt, theoretisch kannst du durchaus Urlaub nehmen wie das genau geregelt wird solltest du mit deinem Chef absprechen. Üblicherweiße kannst du den Urlaub den du angesammelt hast bis du dem Zeitpunkt auch nehme also wenn ich pro Monat sozusagen 2 tage urlaub bekomme dann kann ich nach 4,5 Monaten auch ne Woche ohne Probleme frei nehmen

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Familiengerd  09.02.2021, 14:35
@Osterkarnigel
Das ist doch genau das was ich gesagt hab

Nein, denn prinzipiell/grundsätzlich geht es eben nicht (nach dem Gesetz)!

Und es gibt durchaus Arbeitgeber, die eben wegen der gesetzlichen Vorschrift keinen Teilurlaub in einem solchen Fall gewähren.

Die betriebliche Praxis dürfte in den allermeisten Fällen aber so aussehen, dass das gesetzliche Teilungsverbot ins Leere läuft. In aller Regel ist das also eine Frage der Übereinkunft mit dem Arbeitgeber.

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