Unversicherter Versand - wer haftet bei Verlust? - Versandart nicht vorab geklärt!
Hallo zusammen,
ich möchte hier einen ziemlich kniffligen Fall schildern. Ich habe bei ebay eine Ware (Wert ca. 100 Euro) verkauft. Diese wurde, weil nicht explizit vereinbart, unversichert von mir versendet. (Ob das nun klug war oder nicht, sei mal dahin gestellt.)
Der Käufer sagt nun, dass das Päckchen nie angekommen sei. Ich traue ihm nicht. Nennt es Menschenkenntnis oder Bauchgefühl. Der Punkt ist, dass ich nicht beweisen kann, dass ich das Päckchen aufgegeben habe, genausowenig wie ich beweisen kann, dass er das Päckchen bekommen hat. Er hat natürlich leichtes Spiel wenn er behauptet, dass es nicht angekommen sei, sobald er sieht, dass das Päckchen ein Päckchen war und kein Paket.
Die Frage ist nun: Wie wird das gelöst? Wer haftet und warum?
Zur weiteren Info: Es wurde ein Nachforschungsantrag bei DHL gestellt, von dem ich mir allerdings nicht viel verspreche. Weiterhin kam mir in den Sinn zur Polizei zu gehen und Anzeige gegen unbekannt zu stellen. Macht das Sinn?
Vielen lieben Dank im Voraus.
7 Antworten
Normal bekommt man eine Quittung bei der Post. Auserdem MUSS der empfänger beim empfangen des päckchen unterschreiben. somit sollte ide DHL eigentlich wissen ob ers bekommen hat.
ja normalerweise schon. alles was die dhl bringt muss unterschrieben werden meines wissens. also ich musste es immer.
http://i43.tinypic.com/ncxxuc.gif
mir ist unverständlich das es immer noch leute gibt die den unterschied zwischen päckchen ( unversichert ) und paket ( versichert ) nicht kennen
Hier nochmal mein Post von eben (hatte durch zu schnelles Klicken meinen Post selbst beanstandet...):
Vorab: Vielen Dank für Eure Antworten!
Also, Porto war auch nicht vereinbart. Insofern wurde die Versandart auch nicht "indirekt" vorab geklärt. Den Kassenzettel hab ich noch, allerdings wird der rechtlich und technisch kaum in Verbindung mit dem Päckchen gebracht werden können.
Die Leute müssen beim Empfang eines Päckchens unterschreiben? Sicher? Ist das nicht nur bei Paketen (versicherten Sendungen) der Fall? Falls es doch so ist, wird es sicherlich einfach sein, festzustellen, ob es geliefert wurde, oder nicht.
Ich will konkreter werden: es geht um ein Handy (Neuware). Ich hab die Rechnung und die Registrierungsnummer dazu (IMEI). Kann ich das Handy irgendwie sperren lassen? Evtl. durch eine Anzeige gegen Unbekannt? Sowas müsste doch technisch sehr einfach sein.
Update: Es war eine ebay Kleinanzeige - es wurde keine Versandart festgelegt - somit auch kein Porto.
alles über 20 € sollte man lieber versichert versenden , seriöse verkäufer machen das so , natürlich erzählt man das dem interessenten VOR dem kauf und auch was der versicherte versand kostet
Also Anzeige gegen unbekannt macht keinen Sinn.
Da ich annehmen, dass Du Privatverkäufer bist geht das Versandrisiko bei unversicherten Versand auf den Käufer über. Was stand denn in Deiner Artikelbeschreibung und welchen Versand hat der Käufer bezahlt? Du musst ja bei der Artikelbeschreibung angeben wie Du versendest und die Versandkosten muss ja der Käufer übernehmen. Und das was er bezahlt hat musst Du dann auch machen, egal ob etwas abgesprochen ist oder nicht.
Also nochmal konkret: wieviel Versandkosten hat der Käufer bezahlt und was stand in Deiner Artikelbeschreibung?
Es war eine ebay-Kleinanzeige. Kein Wort über Versandart - kein Wort über Porto. Er hat bezahlt, und ich habe versendet (wenn man so will, kostenlos).
Ach der Käufer hat nur den Wert des Produkts bezahlt? Dann ist es Dir überlassen wie Du versendest. da er nichts bezahlt hat hat er also auch nicht automatisch versichert "gebucht".
Vorab: Vielen Dank für Eure Antworten!
Also, Porto war auch nicht vereinbart. Insofern wurde die Versandart auch nicht "indirekt" vorab geklärt. Den Kassenzettel hab ich noch, allerdings wird der rechtlich und technisch kaum in Verbindung mit dem Päckchen gebracht werden können.
Die Leute müssen beim Empfang eines Päckchens unterschreiben? Sicher? Ist das nicht nur bei Paketen (versicherten Sendungen) der Fall? Falls es doch so ist, wird es sicherlich einfach sein, festzustellen, ob es geliefert wurde, oder nicht.
Ich will konkreter werden: es geht um ein Handy (Neuware). Ich hab die Rechnung und die Registrierungsnummer dazu (IMEI). Kann ich das Handy irgendwie sperren lassen? Evtl. durch eine Anzeige gegen Unbekannt? Sowas müsste doch technisch sehr einfach sein.
Update: Es war eine ebay Kleinanzeige - es wurde keine Versandart festgelegt - somit auch kein Porto.
du haftest
weil du nicht beweisen kannst, dass du es geschickt hast, was deine pflicht ist
also hast du es nicht geschickt, du hast da deine pflicht nicht erfüllt, weil du es nicth beweisen kannst, also haftest du
Völliger Quatsch. Privatverkäufer haften bei unversicherten Versand nur bis zur Posttheke, danach ist es Risiko des Käufers.
ja aber er kann es eben nicht beweisen, dass er es überhaupt AUFGEGEBEN HAT, eben an der posttheke
ihr seid alles laien, das ist euer problem
er hat es nicht aufgegeben, wenn er keine bestätigung darüber hat
dann hat er es nicht geschickt und haftet noch
ist schon schwierig so recht, desshalb muss man dafür auch studieren
So wie Du hier schreibst bist Du der größte Laie hier :-) Okay, ich habe auch kein Jura (so heißt das richtig) studiert, aber ein guter Freund von mir und das Thema ebay und was passiert wenn die Ware nicht ankommt hatten wir auch schon öfters. Das ständige Wiederholen macht Deine Antwort nicht richtiger.
Ist das wirklich so, dass auch eine Unterschrift beim Zustellen eine Päckchens gegeben werden muss?