Hallo,
vor Kurzem habe ich einen Artikel über Ebay bestellt,der allerdings in einem defekten Zustand war ( der Verkäufer gab jedoch an,dass der Artikel einwandtfrei in der Fuktion sei ) nun gut,ich habe natürlich umgehend den entsprechenden Verkäufer kontaktiert und um eine volle Kostenerstattung inklusive der Versandkosten gebeten,wie es mir natürlich auch zusteht!
Und ihn darauf hingewiesen,dass ich ihn den Artikel zurückschicke,insofern er für die anfallenden Versandkosten aufkommt!
So...der Verkäufer hat sich damit einverstanden erklärt,mir das Geld zurück zu schicken!
Seitens Ebay hieß es jedoch,dass ich für die Versandkosten ( damit er den Artikel zurückbekommt ) aufkommen soll ( obwohl sie vorher das Angebot machten,mir einen frankierten Umschlag zukommen zu lassen,damit mich der Rückversand nichts kostet )!
Selbstverständlich werde ich ihm den Artikel zurückschicken,allerdings sehe ich keinesfalls ein,für die Versandkosten aufzukommen!
Dazu bin ich -rein rechtlich betrachtet- auch nicht verpflichtet,oder ???
Bitte nur antworten,wenn jemand wirklich Ahnung hat,wie es rein rechtlich aussieht!
Vielen Dank!
MfG