wenn der verkäufer kein zahlungsziel angegeben hat , dann kommst du erst nach 30 tagen in verzug , und auch nur wenn der verkäufer dich inselbigen setzt .

wenn ein zahlungsziel angegeben ist , dann solltest du den verkäufer informieren, damit du keine verwarnung bekommst

...zur Antwort

guck mal bei ebay nach den beendeten angeboten , sowohl einzelne dvd als auch die dvd boxen , dann wirst du sehen was sich besser verkaufen lässt

...zur Antwort

hab noch nie bei ebay bestellt,

und das solltest du die nächsten 3 jahre auch nicht tun , denn ebay ist ab 18

...zur Antwort

und wieder mal zeigt sich warum ebay erst ab 18 ist .

dann ist man nämlich in der lage , seinen artikel ordentlich zu wiegen UND dann erst nachzugucken was das porto kostet

...zur Antwort

ups ... hast du meine antwort löschen lassen , weil du die wahrheit nicht vertragen kannst ??

ändert aber trotzdem nix an meiner meinung :-))))

...zur Antwort

käufer meldet einen mangel,verkäufer hat das recht die ware zu überprüfen(geht natürlich nur wenn er die ware hat),käufer schickt die ware VERSICHERT zum verkäufer,ist ein mangel vorhanden zahlt verkäufer auktionspreis und 2xporto,ist kein mangel vorhanden zahlt käufer nochmal porto um SEINE ware wiederzubekommen.

...zur Antwort

mit deinen 15 jahren bist du zu jung um irgendetwas auf ebay zu kaufen , und für diese musik bist du es erst recht

...zur Antwort

und wieder mal wird klar warum ebay erst ab 18 ist

anscheinend ist man dann erst in der lage die auktionsseite KOMPLETT zu lesen UND zu verstehen ;)

...zur Antwort

du findest es doch auch nicht unhöflich , deinen verkäufer dein wahres alter , und damit deine volle geschäftsfähigkeit , zu verheimlichen , da sollte es dir doch auch egal sein , ob deine frage unhöflich wäre.

...zur Antwort

mit deinen 14 jahren solltest du lieber im örtlichen einzelhandel einkaufen , ebay ist erst ab 18

...zur Antwort

nimm die größe die in einer deiner jacken steht

...zur Antwort

bei der anmeldung hast du doch den agb zugestimmt , und da hast du diese doch vorher gelesen , oder nicht ?

dir gehört auf fb garnix

...zur Antwort
Ebay: Käufer hat Artikel nicht erhalten

Hallo!! Ich habe einige Dinge versteigert bei Ebay und verschickt. Jetzt gibt es die folgenden zwei Fälle.

  1. Ein Artikel, der schon vor 3 oder 4 Wochen verschickt wurde, soll angeblich noch nicht angekommen sein. Der Versand war unversichert, ich kann also dem nicht nachhaken. Gehe ich richtig in der Annahme, dass das Risiko bei unversichertem Versand beim Käufer liegt? Der Käufer schlichtweg Pech gehabt hat, sollte es wirklich nicht angekommen sein?

  2. Bei einem anderen Verkauf ist ebenfalls ein Artikel noch nicht beim Käufer angekommen. Dieser Artikel wurde vor 1 1/2 Wochen verschickt. Der Käufer und ich sind gemeinsam zu dem Entschluss gekommen, dass die Verzögerung mit der Hochwassergeschichte zutun habe könnte. Jetzt habe ich aber heute gesehen, dass diser Käufer seine Zahlung über Paypal irgendwie rückgängig gemacht hat (wie auch immer das funktioniert). Jedenfalls ist mein Paypalkonto plötzlich im Minus und ich kann darüber auch nichts mehr bezahlen. Darf der Käufer das so einfach? Denn das müsste ja der gleiche Fall sein, dass das Risiko beim Käufer liegt!

Im zweiten Fall gehe ich davon aus, dass das Paket noch ankommt. Bzw vllt angekommen ist, denn seit 3 Tagen habe ich vom Käufer nichts mehr gehört. Beim ersten Fall gehe ich sogar davon aus, dass mich der Käufer anlügt. Denn erst gab es aus persönlichen Gründen eine Verzögerung, weswegen sich das Verschicken um wenige Tage verzögert hat. Währenddessen stand ich mit dem Käufer im Kontakt um das zu klären.. Dann habe ich die ganze Zeit nichts von dem Käufer gehört und jetzt nach ewig langer Zeit fällt ihm plötzlich wieder ein, dass der Artikel immernoch nicht da ist? Ich weiß ja nicht..

Also wie soll ich mich eurer Meinung nach Verhalten? Wie ist da die Rechtslage?

...zum Beitrag

als gewerblicher verkäufer sollte man NIE unversichert versenden

http://ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_8.html

...zur Antwort

mit der sendungsnummer kannst du doch online verfolgen wo das paket steckt und wenn es nicht ankommt dann zahlt dhl den schaden , das muss aber erstmal an dhl gemeldet werden , dann wird das bearbeitet und das kann ne ganze zeit dauern

...zur Antwort

die sache auf sich beruhen lassen geht garnicht , da du einen vertrag eingegangen bist , aber wenn du dem verkäufer schreibst das du minderjährig bist , dann wird der kaufvertrag hinfällig , allerdings musst du dann ( bzw. mami und papi ) mit post vom anwalt rechnen

...zur Antwort

mit deinen 14 jahren darfst du weder auf ebay noch auf amazon einkaufen , geh in den örtlichen einzelhandel

...zur Antwort

verlangen kannst du soviel du willst , musst nur nen doofen finden der das zahlt :-)))

...zur Antwort

da hat der verkäufer wohl gemerkt das er es mit einem kind zu tun hat lol

aus gutem grund ist ebay erst ab 18

...zur Antwort

http://www.internetrecht-rostock.de/foto-eigenschaft-der-ware-internetverkauf.htm

das kannst du dem käufer ja mal zeigen

...zur Antwort