Unterschied zwischen einer Verfassung und einem Grundgesetz?

6 Antworten

Unterschied zwischen einer Verfassung und einem Grundgesetz?

Der Name.

Letztlich kommt es auf den Inhalt an, nicht auf die Überschrift. Das könnte auch 'Roger Federers liebstes Käsepizzarezept' heißen und hätte dennoch denselben Charakter.

In letzter Zeit aber auch schon in der Vergangenheit gab es desöfteren Fragen oder Kommentare dazu, das Deutschland ja keine Verfassung sondern "nur" ein Grundgesetz hat.

Und jedes Mal wurde erklärt, dass Deutschland sehr wohl eine Verfassung hat... die heißt halt eben Grundgesetz. Da gibt es keinen Unterschied. Das ist aber auch eine Frage, die hier schon unzählige Male beantwortet wurde.


Stadewaeldchen 
Beitragsersteller
 20.05.2025, 21:02

Ich hab jetzt bock auf Käsepizza...

Und jedes Mal wurde erklärt, dass Deutschland sehr wohl eine Verfassung hat... die heißt halt eben Grundgesetz. Da gibt es keinen Unterschied. Das ist aber auch eine Frage, die hier schon unzählige Male beantwortet wurde.

Ich bin ja immer Optimist und denke die Leute die das glauben haben richtig gut in Staatsrecht und Verfassungsrecht recherchiert und wissen richtig gut bescheid und wissen prima Quellen, die ihren Standpunkt belegen. Aber bisher nur brüllendes Schweigen aus dieser Gruppe...woran kann das nur liegen..?

(kann Spuren von Ironie enthalten)

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Gesetzeswerk, das die Grundlagen des Staates festlegt, zu benennen: Konstitution, Verfassung, Grundgesetz oder vielleicht Bundesverfassungsgesetz.

Es sind alles Verfassungen, man nennt sie nur nicht so. Gesetze können auch Ordnungen sein, wie z.B. die Straßenverkehrsordnung. Auch das ist ein Gesetz, im Gegensatz zur Verordnung, die nur aufgrund eines Gesetzes erlassen werden kann.

Staaten die von sich selbst denken, dass sie nur eine Übergangslösung sind, benennen ihre Verfassung, bei deren Formulierung, Grundgesetz.


Stadewaeldchen 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 06:36

Aha. In wie fern sind z.B. die Niederlanden, Ungarn oder Finnland eine "Übergangslösung"?

NostraPatrona  21.05.2025, 11:36
@Stadewaeldchen

Die Niederländer singen in ihrer Nationalhymne, dass sie von "deutschem Blut" sind und wollten lange ein Teil eines freien, demokratischen Deutschlands sein. Sie sind auch immer noch im Konflikt mit Belgien, das sich einen großen Teil der Niederlande einverleibt hat.

Die Ungarn wurden nach dem ersten Weltkrieg als Teil von Österreich-Ungarn aus vielen Gebieten in großer Zahl vertrieben und erheben noch Anspruch auf ihre alten Siedlungsgebiete.

Finnland hat im zweiten Weltkrieg große Gebiete an die Sowjetunion, bzw. Russland verloren und erhebt noch Anspruch auf die Gebiete. Außerdem wird Finnland gemäß der UNO noch immer als "Feindstaat" geführt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Feindstaatenklausel

https://de.wikipedia.org/wiki/Fortsetzungskrieg

In der Folge wurde der Friedensvertrag von Moskau geschlossen, in dem Finnland umfangreiche und über Stalins ursprüngliche Forderungen hinausgehende Gebiete an die Sowjetunion abtreten musste. 

Allen Staaten, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland, war bei der Formulierung ihrer Verfassung gemeinsam, dass die Verfasser der Verfassung der Ansicht waren, dass ihr Staat ja eigentlich deutlich größer wäre und die Weltgemeinschaft noch ordentlich-friedlichen Regelungsbedarf hätte. Deshalb wollten sie ihre Verfassung nicht etwas überheblich "Verfassung" nennen, sondern eine Stufe bescheidener nur "Grundgesetz".

Es ist einfach nur ein anderes Wort für Verfassung.

Da gibt es keinen Unterschied.