Unterpachtvertrag und Besitzrecht in Kleingarten – Rauswurf durch Ex zulässig?
Guten Tag, ich habe eine Frage zu einem Streit in einem Kleingarten: Mein Ex-Partner und ich haben 2022 gemeinsam einen Kleingarten übernommen. Er steht als alleiniger Pächter im Pachtvertrag, ich habe aber den Kaufvertrag für die Laube unterschrieben und gezahlt. Ich habe von Anfang an viel mehr Arbeit in den Garten investiert als er (Anpflanzungen, Pflege, Aufräumen, Arbeitseinsätze). 2023 kam es zur Trennung. Nach einem ersten Polizeieinsatz (wegen eines Suizidvorwurfs direkt nach der Trennung, den ich als unbegründet empfinde) konnte ich meine Wohnung nicht mehr nutzen. Unter anderem habe ich eine schwere Gehbehinderung und komme die Treppen nur schwer hoch. Mein Ex wusste um meine Situation (Agoraphobie, Angststörung, Gehbehinderung, KPTBS, Schmerzstörung, Asthma und weitere Einschränkungen) sowie meine Schwerbehinderung. Er war bis dahin meine private Begleitperson (inoffiziell) und hatte mit mir auch einen privaten Pflegevertrag vereinbart. Damit ich im Garten sicher wohnen konnte, hat er ausdrücklich zugestimmt, dass ich dort bleibe, und mir seinen Wohnungsschlüssel als Pfand gegeben, um mir zu zeigen, dass er es ernst meint. Einen schriftlichen Vertrag gibt es dazu leider nicht. Seit April 2023 lebe ich ununterbrochen im Garten und erledige alle Arbeiten alleine. Er selbst war nur noch selten dort, meist nur kurz, um mir Lebensmittel zu bringen. Seit Anfang/Mitte 2024 kam er gar nicht mehr. Kürzlich kam es erneut zu einem Polizeieinsatz, weil er in den Garten einbrach und mithilfe der Polizei seinen Schlüssel verlangte. Im weiteren Verlauf (der Schlüssel war an einem anderen Ort untergebracht und ich hätte ihn in der Situation gar nicht aushändigen können) wurde erneut ein Suizidvorwurf gegen mich erhoben. Ich habe die Polizei aber schon zu Beginn des Einsatzes (als sie von mir nur den Schlüssel forderten) untereinander darüber sprechen hören, dass sie nur wegen meiner Hunde noch nicht in die Laube eingedrungen seien. Danach wurde mir auch noch eine Bedrohung durch eine Waffe unterstellt. Ich wurde aus meiner Laube geholt und durfte nicht zurück, um meine Sachen (Lebensmittel, Kleidung, Medikamente) zu holen. Die Polizei sagte, mein Ex sei Pächter und dürfe entscheiden, wer die Laube betreten dürfe. Mein Ex wusste aber genau, dass ich ohne meine Sachen und Medikamente große Probleme habe und dass mir als Ausweichschlafplatz nur noch meine Laube im eigenen Pachtgarten bleibt. Er wusste auch, dass diese Laube wegen seiner handwerklichen „Meisterleistung" verschimmelt ist und dort keine Kühlmöglichkeit für Nahrung besteht. Meine Fragen: 1. Hatte mein Ex tatsächlich das Recht, mich ohne Vorankündigung oder Fristsetzung aus der Laube entfernen zu lassen, obwohl ich dort dauerhaft gewohnt habe und wir einen mündlichen Unterpachtvertrag vereinbart hatten? 2. Spielt es eine Rolle, dass er mich selbst in die Laube gelassen hat, weil er wusste, dass ich meine Wohnung wegen meiner psychischen Belastung nicht mehr nutzen konnte? 3. Durfte die Polizei ihm einfach die Schlüssel und damit faktisch mein gesamtes Eigentum (Lebensmittel, Kleidung, Medikamente) überlassen, ohne mich vorher anzuhören?
Jetzt gerade, 13:05uhr,steht mein ex hinter meiner zweiten Laube (in meinem PachtGarten) und hämmert gegen die Wand. Warscheinlich will er testen, ob ich da bin. Er ist bereits letzte Woche in meine zweite Laube in meinem PachtGarten eingebrochen.
9 Antworten
Er ist Pächter, er hat das Sagen.
In einer Parzelle darf man auch nicht dauerhaft wohnen. Das steht auch im Pachtvertrag.
Es ist unwichtig, dass er dich in seine Parzelle gelassen hatte. Die Polizei durfte deinem Ex die Schlüssel überlassen
Er ist alleiniger Pächter. Du hast nichts Schriftliches. Da kannst du kaum was machen.
Wobei ja auch noch hinzukommen würde, dass man eh nicht dauerhaft in einem Kleingarten leben darf.
Das ist halt alles nur mündlich. Wenn ers abstreitet dann hast du gar nichts. Auch wenn du irgendwas bezahlt hast, hast du nichts. Er ist Eigentümer. Damit bist du raus. Ich bin aber kein Anwalt. Evtl. gibts "Spezialregelungen" die ich nicht kenne. Ansonsten siehs als Lehrgeld. Vertrauen ist gut. Absichern ist besser. Und wenn man mit jemandem zusammen ist, sollte es demjenigen ebenfalls wichtig sein, dass du abgesichert bist. Und vor allem - zahl nichts, wenn du nichts dafür bekommst ausser ein müdes Lächeln. Aber ja. Ich denke das weißt jetzt eh alles selbst.
Wie das mit Klamotten und so ist weiß ich nicht aber auf die Laube hast vermutlich keine Rechte.
Eigentum und Besitz ist nicht Dasselbe, das weiß FS offenbar nicht, weil sie glaubt die Laube "gekauft" zu haben ... gezahlt wurde aber nur ein Abstand
ok. bist fertig? kein bock auf diskussion. du hast recht. ich habs falsch ausgedrückt. bläh. schönen tag noch
man könnte auch einfach eingestehen (mal) schief gelegen zu haben ... ;-)
hab ich doch schon bei der 1. antwort. weiß gar nicht was du willst von mir
Ich weiß, du bist genervt. Ich muss trotzdem noch sagen, daß ich durchaus etwas habe. Nämlich den Schlüssel. Und wenn ich irgendwie Zugang zu meinen Dokumenten bekomme (falls der ex sie noch nicht an sich genommen hat), dann habe ich auch den Kaufvertrag, in dem ich als nutzungsberechtigt für Laube, Anlagen, Möbel und Pflanzen genannt bin. Ausserdem die Aussage des ex: "die Laube hat sie bezahlt. Ist ihr Eigentum. Sie darf auch WEITER im Garten BLEIBEN, wenn sie mir meinen Schlüssel (den er mir als Pfand gegeben hat. Ich habe den nicht unterschlagen oder gestohlen.) zurück gibt." vor Zeugen (Polizei) und auf video.
und bei Dir scheint jede Art von Erklärung abzuprallen
...
dann musst Du wohl einen Anwalt bemühen, der Dir dann gegen Geld die Rechtslage erklärt
nämlich dass Du keinerlei Recht hast Dich auf dem Pachgrundstück Deines Ex aufzuhalten, wenn dieser das nicht will ...
worauf Du ein Recht hast, ist die Herausgabe Deines Eigentums (sofern das noch in der Laube ist)
und ggfls,. auf Ersatz der Abstandszahlung für die Laube ...
Er ist Pächter des Gartens, du bist nachweislich Eigentümer der Laube sofern du deinen Kaufvertrag wieder findest.
Der Untermiet-Vertrag zwischen euch ist das Papier nicht wert auf welchem er geschrieben steht, wenn nicht vom Vorstand Kleingarten mitgezeichnet. Ob du in der Laube überhaupt deinen Wohnsitz haben darfst, noch mal anderes Thema. Bist du offiziell dort gemeldet?
Er hat als Pächter das Besitzrecht Garten und du hast einen schuldrechtlichen Anspruch gegen ihn auf Erstattung der Kosten Laube.
Insofern Ja, er hat als Pächter Garten einen Anspruch auf Herausgabe der Laube und du kannst deine Kosten Laube bei ihm einfordern. In einer Ehe hätte man dies in einer Scheidungsvereinbarung geregelt. In einer Beziehung könnte er versuchen dies als Schenkung auszulegen.
Du hast vielleicht noch eine Chance, wenn auch die Pacht Kleingarten nachweislich von deinem Konto abgeht.
Die Möglichkeit, dass der Vorstand Kleingarten dich als neuen Pächter akzeptiert und nur der Vertrag Pacht geändert wird - halte ich für relativ erfolglos.
Ich schätze du solltest dir schnellstens eine neue Unterkunft suchen. Mit deinen Diagnosen wird dir im Zuge einer Räumungsklage vielleicht eine längere Frist eingeräumt, aber du solltest nicht davon ausgehen, dass du dort bleiben kannst.
Letztendlich entscheidet aber ein Richter.
Möglicherweise hat der Kleingartenverein gegenüber deinem EX bereits den Pachtvertrag gekündigt.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Ich habe dazu noch eine Rückfrage bzw. eine Ergänzung: Mir ist bewusst, dass ein Unterpachtvertrag formal auch die Zustimmung des Vorstands braucht. Aber ich habe die letzten zwei Jahre alle Gartenarbeiten (inklusive der Arbeitseinsätze für den Verein) alleine erledigt und den Garten vollständig gepflegt und bewirtschaftet. Ich habe dort auch alle Anpflanzungen gemacht und mich davon zum großen Teil selbst versorgt. Im Kaufvertrag habe ich ausdrücklich die Nutzungsberechtigung für die Laube, die Möbel, die Anlagen und die Anpflanzungen erworben. Deshalb verstehe ich nicht, wie ich das alles nutzen soll, wenn mein Ex (der Pächter) mir jetzt plötzlich — ohne jede Vorwarnung und mit Polizeieinsatz (unter falschem Vorwand: Suizidgefahr) — den Zutritt verweigert. Außerdem hat mir der Vorstand selbst in einem Chat geschrieben, dass er dachte, der Garten würde mir „gehören“ — das zeigt doch, dass er meine Nutzung stillschweigend akzeptiert hat und dass selbst mein Ex mich dort als Eigentümerin der Laube und Anlagen anerkannt hat. Zusätzlich gibt es (teils belegbar) Aussagen des Vorstands, wie froh sie sind, dass es dank meiner Anwesenheit in der Anlage keine Einbrüche mehr gab. Ich habe inzwischen den Eindruck, dass der Vorstand mir den Pachtvertrag zuschieben wollte, damit mein Ex fein raus ist. Mein Ex hatte mir übrigens schon vor langer Zeit angeboten, den Pachtvertrag zu übernehmen — was ich aber nicht wollte, weil er noch Schulden bei mir hat. Ich dachte, dass ich als Eigentümerin der Laube wenigstens abgesichert bin und dass er mir den Garten nicht einfach wegnehmen kann — vor allem, weil ich seinen Schlüssel als Pfand habe. Deshalb meine Frage an dich: 1️⃣ Wie kann es sein, dass ich als Eigentümerin der Laube, der Möbel und der Anpflanzungen (Nutzungsberechtigte laut Kaufvertrag) jetzt ohne Vorwarnung und ohne Fristsetzung keinen Zugang mehr haben soll — während mein Ex mir zuvor selbst angeboten hatte, den Pachtvertrag zu übernehmen, und sogar am Tag des Polizeieinsatzes sagte, dass ich weiter im Garten bleiben darf? 2️⃣ Wie schätzt du die Aussage des Vorstands ein, dass er dachte, der Garten gehöre mir und dass er froh ist, dass ich dort bin? Wäre das nicht eine Art Duldung oder sogar eine konkludente Zustimmung zum Unterpachtvertrag? Ich freue mich sehr über deine Einschätzung dazu. 😊
Um dies einzuschätzen müsste man den Vertrag und die AGB Kleingarten kennen.
Wenn du den Vorstand auf.deiner Seite hast - sollen sie den Vertrag ihm gegenüber kündigen (wegen Nichtstun?) und mit dir einen neuen Vertrag abschließen.
Da den Vorstand aber euer Innenverhältnis nicht interessieren wird -solltest du keine stillschweigende Zustimmung annehmen.
Beim Prozess würde es darauf ankommen wer was beweisen kann - und da sitzt er am längeren Hebel, da Vertragspartner. Den schuldrechtlichen Teil ( einschließlich deiner Zeit und Arbeit) kannst du nur über Mahnbescheid von ihm zurück kommen (vielleicht)
Es gibt in dieser Kleingartenanlage keine AGB. Aber kauf und Pachtvertrag kann ich dir abschreiben. Ich wollte bereits ein Bild beider Verträge hier einstellen. Dies gelang nicht. Ich schreibe sie dir gleich ab.
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Kaufvertrag (den habe ich unterschrieben)
Zwischen (bisheriger nutzungsberechtigter) : XXX
und (nachfolgender Nutzungsberechtigter) : Ich
Über die Vergütung der Baulichkeiten (feststehende Gebäude + Möblierung), Anlagen und Anpflanzungen des Kleingarten Nr. X in der Anlage xxxxxx, wie am (Datum) gesehen, mit Wirkung zum (Datum).
Energie zählerstand: xxxx
Kauforeis: xxxx
Bereits vorhandene Werkzeuge und Geräte (lt. Inventarliste) sind vom Kauf ausgeschlossen. Sie verbleiben im Besitz des Vereins.
Ort, Datum, Unterschrift von Verkäufer, Käufer und Vorstand.
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Es gibt keine Inventarliste. Es gab nichts in dem Garten, woran der Verein besitzrechte hatte. Sämtliche Geräte (Häcksler, rasenmäher, usw) wurden entweder direkt vom vorpschter abgekauft oder von mir selbst neu gekauft, bzw aus meinem vorherigen Garten mitgebracht.
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Kleingarten - Nutzungsvertrag
Zwischen: Kleingarten Anlage xxx, reg Nr. X im vereinsregister Amtsgericht X, in dessen Vollmacht der Vorstand der Kleingartenanlage und
-dem Mitglied, Herr "ex",
Geboren am, Telefon, Handy, Email, Anschrift : xxx
-im nachfolgenden Nutzingsberechtigte genannt - wird nachstehender nutzungsvertrag abgeschlossen:
- Vertragsgegenstand: Der Vorstand überlässt in der Kleingartenanlage xxx den Kleingarten Nummer x in der Größe von X qm dem Nutzungsberechtigten zum Zweck der kleingärtnerischen Nutzung.
- Dauer der Nutzung und Nutzungsentgelt: 2a: Das Nutzungsverhältnis beginnt am: xxx, nach Zahlung der aufnahmegebühr und ist unbefristet. 2b: das nutzungsentgelt ist bis zum 15.05. des Jahres fällig und im voraus zu zahlen (Termin der Zahlung wird bekannt gegeben). 2c: die Umlagen für nebenleistungen, wie - für die Verwaltung und Instandhaltung der gesamten gemeinschaftsanlage, - für den Stromverbrauch (bei Nichteinhaltung des ablesetermins wird der Stromverbrauch durch den Vorstand geschätzt) - für Dienstleistungen und Versicherungen werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen und sind ebenfalls bis zu dem im Absatz 2 genannten Termine zu zahlen.
- Beendigung des Nutzungsverhältnisses: 3a: das Nutzungsverhältnis kann durch Vereinbarung der Vertragspartner beendet werden. 3b: das Nutzungsverhältnis endet durch Kündigung oder durch Beendigung der Mitgliedschaft. 3c: die Nutzungsberechtigten können das Nutzungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.oktober des laufenenden Jahres kündigen ; aus Gesellschaft gerechtfertigten Gründen zum Ende eines Quartals mit einer Frist von einem Monat. 3d: der Vorstand kann das Nutzungsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum 31.oktober des laufenden Jahres kündigen, wenn dafür gesellschaftlich gerechtfertigte Gründe vorliegen. 3e: eine Kündigung durch den Vorstand kann außerdem erfolgen wenn die Nutzungsberechtigten ihre Pflichten wiederholt gröblich verletzten, wenn sie andere Nutzungsberechtigte erheblich belästigen oder wenn sie sich auf andere weise gemeinschaftsstörend verhalten, nachweisbare erziehungsmaßnahmen erfolglos und sie demzufolge von der Mitgliederversammlung aus der sparte ausgeschlossen wurden. Bei besonders schwerwiegenden vertragswidrigem verhalten kann das Nutzungsverhältnis auch zum Ende des Quartals mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. 3f: die Kündigung ist schriftlich unter Angabe des kündigungsgrundes zu erklären. 3g: sind die Nutzungsberechtigten mit der Kündigung nicht einverstanden, können sie sich zur Überprüfung an den Vorstand wenden. Im übrigen gelten die rechtsvorschriften. 3h: nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist der Kleingarten von allen Anpflanzungen, Einfriedungen sowie Baulichkeiten von dem bisherigen Nutzingsberechtigten zu entfernen. Wird ein Nachfolger für den Vertrag benannt, ist dies nicht erforderlich. Sämtliche Vorhaben diesbezüglich sind mit dem Vorstand abzusprechen. 3i: in einem Kaufvertrag zwischen dem bisherigen und dem nachfolgenden Nutzungsberechtigten sind Festlegungen über die Vergütung das von einer schätzungskommission festgestellten Wertes zu treffen. Der Kaufvertrag ist vom Vorstand zu bestätigen.
- Schlussbestimmung: die Vertragspartner bestätigen durch ihre Unterschrift, die sich aus der vereinssatzung und dem nutzungsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten wahrzunehmen und diesen Vertrag in allen Punkten zu erfüllen. Die Aushändigung der vereinssatzung wird bestätigt.
Ort, Datum, Unterschrift Vorstand und Pächter (ex)
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Ergänzung von mir: es gibt keine vereinssatzung und diesem Verein. Zumindest händigte man sie mir trotz mehrfacher Nachfrage nicht aus.
Faktisch ist er Pächter des Gartengrundstücks, er entscheidet über die Nutzung, das bezieht sich auch auf die Hütte.
Schimmlige Hütte bedeutet, zusätzliche Gefahr für Deine Gesundheit, zumal Du eine umfangreiche Anamnese hast.
Schau, dass Du den Horror hinter Dir lässt, oder er soll den Pachtvertrag auf Dich übertragen, denn offenbar hat er kein praktisches Interesse an dem Garten.
Zudem ist das Wohnen in Gartenlauben fast überall untersagt.
Weshalb steht in meinem Kaufvertrag, das ich nutzungsberechtigt bin? Ist der Kaufvertrag falsch? Ich habe ihn in meinem Beitrag hochgeladen. Aber irgendwie wird er nicht angezeigt.
Was bringt dir das Nutzungsrecht einer Laube, wenn du das Grundstück, auf dem sie steht, nicht betreten darfst? Wenn du die Laube gekauft hast, kannst du natürlich die Herausgabe fordern, mehr aber auch nicht. Warum pachtest du dir nicht einen eigenen Garten?
Es steht nichts von geteiltem Nutzungsrecht im vertrag. Wenn ich allein das Nutzungsrecht für die im Vertrag genannten Dinge (Laube, anpflanzungen, Möbel und Anlagen) habe, dann hatte der ex kein Recht, die Laube zu betreten, den Zaun (mein Kaufvertrag) abzuschrauben und Pflanzen zu zerstören. Oder?
Ich habe laut vertrag Nutzungsrecht für Laube, Anlagen, Möbel und anpflanzungen.
Eigentümer der Laube ist der Eigentümer des Grundstücks
weder dem Pächter, noch dem Unterpächter, noch demjenigen, der sich da gerade breitmacht "gehört" die Laube ...