Unterhaltspflicht bei einem volljährigen Kind?

2 Antworten

Am Anfang bin ich gesendelt, bin dann aber ausgezogen, weil ich mit meiner Mama Streit hatte und mir meine Therapeutin geraten hat auszuziehen. Meine Eltern haben mir damals mein Kindergeld gegeben. Hätte ich da schon Anspruch auf weiteren Unterhalt gehabt?

Ein Streit begründet keinen Anspruch auf Unterhalt bei einem Auszug. Hätte deine Therapeutin dir ein Gutachten erstellt, dass es dir absolut unmöglich ist Zuhause zu leben, dann hättest du einen möglichen Unterhaltsanspruch verfolgen können. Allerdings wäre bei einem Studium ohnehin vorrangig BAföG zu beantragen gewesen.

Aber der Zug für die Vergangenheit ist eh abgefahren.

Ich habe nach dem Abbruch dann nochmal bei meinen Eltern gewohnt und habe mich erneut ordentlich mit meiner Mama verkracht. Bin ausgezogen und habe eine Ausbildung als Heilerziehungspfleger gemacht. Die Stelle war dann noch weitere 14km von meiner Wohnung weg, meine Eltern haben mir damals ausgeholfen, wenn es gar nicht ging, habe es aber alles wieder zurück gezahlt, abgestottert.
Hätte ich auch da ein Recht auf Unterhalt gehabt?

Hier das Gleiche... Und dann auch die Frage ob es eine Ausbildungsvergütung gab. Kindergeld und Ausbildungsvergütung würden bis auf 100 EUR voll angerechnet. Und die Frage ist ja auch, ob die Eltern überhaupt leistungsfähig gewesen wären.

Jetzt die Frage, wären meine Eltern nicht rechtlich dazu verpflichtet gewesen mir Unterhalt zu zahlen bis zur ersten abgeschlossen Ausbildung?

Jein... In deinem Fall tendiere ich zu einem Nein.

Du hast das Studium abgebrochen. Du hast die Ausbildung abgebrochen. Deine ganzen persönlichen Ausführungen sind irrelevant. Deine Eltern haben den Abbruch der Ausbildung nicht zu verantworten!

Einen Anspruch auf eine erneute dritte Ausbildung würde ich verneinen. Allerdings solltest du dir nochmals Rat bei einem Anwalt für Familienrecht holen.

Suche dir einen Ausbildungsplatz wo du eine Ausbildungsvergütung bekommst! Dazu das Kindergeld und wenn du dann insgesamt über 1030 EUR kommst, sind die Eltern eh raus.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Nutella123330 
Beitragsersteller
 11.10.2024, 15:48

Danke, also ist es auch so, dass ich ab 1180€ nie Unterhalt kriege?

Kessie1  11.10.2024, 15:51
@Nutella123330

Sorry, da hatte ich irgendwie einen Denkfehler gerade...

Dein Anspruch mit eigener Wohnung liegt derzeit bei 930 EUR inkl. Kindergeld. Solltest du nun mittlerweile über 25 sein, dann entfällt das Kindergeld, wobei man dann bei 930 EUR bleibt. Von der Ausbildungsvergütung kann man 100 EUR pauschal abziehen. Bekommst du also in der Ausbildung z.B. 900 EUR netto plus Kindergeld, dann liegst du bei 1150 EUR minus 100 EUR = 1050 EUR und damit über den 930 EUR.

Vorrangige Leistungen wie BAB oder BAföG wären zu prüfen.

Du hättest das prüfen können. Ob Unterhalt oder Bafög für dich zugetroffen hätte, das sieht man so nicht

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen

Nutella123330 
Beitragsersteller
 11.10.2024, 15:38

Ich habe damals kaum Bafög bekommen und in der Ausbildung gar nichts. Habe das damals gekuckt.

Kessie1  11.10.2024, 15:44
@Nutella123330

Du hast "geguckt", den möglichen Anspruch nach BGB offenbar aber nicht prüfen lassen. Die Sache in der Vergangenheit ist eh durch!

Nutella123330 
Beitragsersteller
 11.10.2024, 16:04
@Kessie1

Ich habe das damals prüfen lassen und ich hab keines bekommen, mit der Begründung das es sich bei meiner Berufschule um eine Privatschule, Fachschule handelt und ich deswegen kein Recht auf BAB habe.

Kessie1  11.10.2024, 16:05
@Nutella123330

Privatschule? Auch das müssen Eltern nicht zahlen, wenn es eine vergleichbare Ausbildungsmöglichkeit auf einer staatlichen Schule gibt.

Nutella123330 
Beitragsersteller
 11.10.2024, 16:07
@Rheinflip

Ich habe damals im Studium 200 Euro Bafög gekriegt und mit der Zeit weniger und dann mein Kindergeld. Das war es und den Rest hab ich erjobbt.

Nutella123330 
Beitragsersteller
 11.10.2024, 16:08
@Kessie1

Gibt es aber nicht. Soziale Berufe werden in Fachschulen ausgebildet. Die Schulgebühr hat ja meine Arbeitstelle gezahlt.

Nutella123330 
Beitragsersteller
 11.10.2024, 16:13
@Nutella123330

Ich habe damals in der Ausbildung im Mittelkurs um die 1200 Euro verdient. Natürlich ist das für einen Azubilohn nicht schlecht, aber die Mieten sind hier recht hoch und der Sprit war es auch, jeden Tag 28km. Genau aus diesen Gründen hab ich dann eben jetzt ja die Arbeitstelle gewechselt, näher, mehr Geld. Ich kann die Ausbildung über eine Schulfremdenprüfung beenden und verdiene mehr.

Kessie1  11.10.2024, 16:14
@Nutella123330

Soziale Berufe werden auch an staatlichen Schulen ausgebildet! Es kommt doch immer darauf an um was es sich nun genau handelt!

Und ich dachte, das Studium war das Richtige? Also nun doch lieber den Heilpraktiker? Vielleicht wirst du dir erstmal darüber klar was es denn nun sein soll, gehst dann zu einem Anwalt, erzählst dem die ganze Story und lässt deine Optionen prüfen.

Oder stellst den BAföG Antrag, forderst deine Eltern danach auf die Differenz zu zahlen zu den 930 EUR und stellst bei Ablehnung ihrerseits einen Antrag auf Vorausleistung beim Amt für BAföG.