Abend zusammen habe eine Frage, wohne alleine, mache Ausbildung, müssen meine Eltern mir helfen um genug Geld zuhaben um über die Runden zu kommen oder Staat?

4 Antworten

Du bist wegen der Ausbildung Zuhause ausgezogen? Deine Ausbildungsvergütung ist wie hoch (netto/Monat)? Das Kindergeld bekommst du von den Eltern?

BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) oder BAföG (bei einer schulischen Ausbildung)hast du beantragt und es wurde abgelehnt?

Normalerweise sind die Eltern bei der Erstausbildung zum Unterhalt verpflichtet, wenn es keine vorrangige Leistungen zu beantragen gibt und man seinen Bedarf nicht selbst decken kann.

Mit einer eigenen Wohnung stehen dir in der Theorie 930 EUR inkl. Kindergeld zu. Hast du aber selbst eine Ausbildungsvergütung z.B. in Höhe von 900 EUR und die Eltern leiten dir das Kindergeld in Höhe von 250 EUR weiter, dann sind sie raus aus dem Unterhalt.

Auch wenn sie dir Zuhause Kost und Logis bieten, du aber grundlos Zuhause ausziehst, weil du nun alleine leben willst, sind sie raus. Denn deinen (freiwilligen) Auszug müssen sie nicht finanzieren.

Und sie müssen natürlich auch generell erstmal leistungsfähig sein.

Victor828 
Fragesteller
 10.01.2024, 20:28

Vielen Dank für diese ausführliche Information!

Bekomme 870 netto + Kindergeld

fixkosten 700€

0
Kessie1  10.01.2024, 20:30
@Victor828

Rechnung wäre: 870 - 100 (ausbildungsbedingter Mehrbedarf, den man abziehen kann) = 770 + 250 EUR = 1020 EUR und damit sind die Eltern in der Regel raus!

1

Erst einmal kommt es darauf an ob der Auszug bei den Eltern wegen der Ausbildung notwendig oder von ihnen gewollt war bzw.ob ein anderer schwerwiegender sozialer Grund vorgelegen hat, oder Du vor Beginn der Ausbildung durch eigenes Einkommen schon alleine gewohnt hast.

Dann käme es auf das Einkommen der Eltern an, ob es ggf.vorrangig zu berücksichtigende unterhaltsberechtigte gibt, ob die Eltern dann noch leistungsfähig wären und was das Kind selber an Einkommen hat.

Wenn Du eine betriebliche Erstausbildung machst, dann müsstest Du vorrangig einen möglichen Anspruch auf BAB - bei der Agentur für Arbeit prüfen lassen, einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet.

Wohnst Du nicht mehr im Haushalt der Eltern, dann stünde dir bei Leistungsfähigkeit der Eltern im Regelfall 930 Euro Unterhalt zu.

Hast Du aber selber eine Nettovergütung von 870 Euro, wird diese bis auf 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen auf diesen Unterhalt angerechnet und das Kindergeld von 250 Euro voll.

Damit würdest Du auf um die 770 Euro anrechenbare Nettovergütung + 250 Euro Kindergeld = um die 1020 Euro kommen, damit wären die Eltern im Regelfall aus der Unterhaltspflicht raus, weil Du deinen Bedarf selber decken kannst.

Deine Eltern sind grundsätzlich unterhaltsverpflichtet bis zum Ende der Erstausbildung.

Eine eigene Bude müssen sie Dir jedoch nicht finanzieren. Vor allem dann nicht, wenn sie es ggf. nicht können.

Das kommt darauf an. Wenn sie dir ein Zimmer stellen, dann brauchen sie keinen Unterhalt zu zahlen. Aber dir steht das Kindergeld zu. Einen höheren Anspruch hättest du sicher sowieso nicht. Du bekommst ja auch eine Ausbildungsvergütung.