Unrechtmäßig Kündigung lt KSchG?

11 Antworten

Sofern es sich um einen sog. Kleinbetrieb handelt, ist die Kündigung (auch ohne Angabe eines Grundes) i.O.

Ansonsten kannst Du gegen die Kündigung klagen. Ggf. auch verlangen, dass zunächst eine Abmahnung erfolgt.

Unentschuldigt nicht zur Arbeit kommen und dann eine Abfindung fordern - spannende Auffassung hast du da.


AKidNamed92 
Beitragsersteller
 12.05.2025, 08:58

Auch dir Danke - falls du einen Austausch suchst, gerne PN, Ansonsten ist deine Antwort total am Thema vorbei.

Jurafuchs  12.05.2025, 09:00
@AKidNamed92

Warum sollte ich Austausch suchen? Du hast die Frage gestellt und nicht ich. Haha.

Hallo,

es steht dir frei Kündigungsschutzklage zu erheben. Ob die Kündigung rechtens ist oder nicht, befindet dann das Arbeitsgericht.

Eine andere Alternative akzeptiere ich nicht.

Wenn du nicht akzeptierst, was das Arbeitsgericht entscheidet, steht es dir frei dich durch die Instanzen zu klagen.

unaufgefordert Überstunden leiste

Sofern du diese aufschreibst und ausgezahlt haben willst, ist das ja sogar negativ für den Arbeitgeber. Überstunden werden angeordnet - nicht angeordnete Überstunden sind im Zweifelsfall deine Freizeit.

sowie zusätzliche Arbeiten und Verantwortungsbereiche übernehme

Vom Arbeitgeber angeordnet? Wenn nein, dann ist auch das eher ein Fehlverhalten und vermutlich die Ursache für deine Überstunden.

Man könnte dir also vorhalten, dass du dich um diverse andere Sachen kümmerst, aber nicht um deinen Job.

Ich habe freilich keinen Einblick, wie deine Arbeitsqualität ist... ich will nur aufzeigen, dass man die Dinge, die du vermeintlich für besonders positiv erachtest auch ganz schnell umdeuten kann.

Wenn ein MA 3 Tage unentschuldigt fehlt... nach nur 9 Monaten, würden bei mir als AG (der ich nicht bin) auch alle Alarmglocken angehen.

LG, Chris

Naja, ganz vorneweg wäre ich mit dem Prädikat "unprofessionell" sehr vorsichtig, denn einfach nur der Arbeit fernzubleiben und dich überhaupt nicht zu melden, ist von deiner Seite aus unprofessionell.

Ob die Kündigung vor dem Arbeitsgericht standhält, lässt sich nicht vorhersagen, denn definitiv handelt es sich hier eben um eine massive Pflichtverletzung deinerseits. Wenn du dafür keine plausible Erklärung parat hast, bist du vor Gericht in der Defensive.

Auch dein Vorstoß in Richtung einer Abfindung ist nicht hilfreich, denn damit signalisierst du, dass dir im Grunde nichts an der Arbeitsstelle liegt und du nur auf Geld aus bist.

Wie auch immer. Die Abfindung dürfte bei 9 Monaten Betriebszugehörigkeit eh nicht hoch sein. Daher stehen die Chancen gut, dass dir der AG ein paar Euro anbietet. Wenn überhaupt, wird das aber definitiv nicht viel sein.

Falls du beabsichtigst, Arbeitslosengeld zu beantragen, sehe ich da die größeren Probleme, denn da musst du mit einer Sperre rechnen.


AKidNamed92 
Beitragsersteller
 12.05.2025, 08:54

Danke fürs Zeit nehmen - habe wohl unterschätzt wie subjektiv Menschen hier ihre Meinung verbreiten dürfen, ohne dabei den den Sinn der ursprüngliche Frage verstanden zu haben.

Von meiner "Professionalität" als Arbeitnehmern ist nicht zu sprechen, schon gar nicht wenn diese überhaupt nichts zur Sache tut. Die Gründe des Fernbleibens wurde nicht versucht zu verstehen oder überhaupt Angesprochen - somit irrational. Meine "massive Pflichtverletzung" wäre durch eine Abmahnung und der Möglichkeit damit, mein Verhalten anzusprechen oder überhaupt zu erläutern, schlussendlich logisch gewesen und davon abgesehen, sprechen wir hier von einem rechtlichen Prozess, der nicht einfach übersprungen werden kann.

Das Kündigungsschutzgesetz eben soll vor genau diesen willkürlichen Kündigungen schützen - ob nun mein Verhalten nun professionell war, spielt unter Anbetracht der Umstände überhaupt keine Rolle. Eine Kündigung darf nur unter sozial- oder verhaltensbedingter Schwierigkeiten im Betrieb passieren.

Dennoch danke für deine bescheidenen Meinung.

Interesierter  12.05.2025, 09:30
@AKidNamed92

Deine Frage ging doch dahin, ob die Kündigung rechtmäßig erfolgte oder nicht.

Das lässt sich anhand deiner spärlichen Informationen nicht beurteilen.

Grundsätzlich: Wenn du keinen guten Grund nennen kannst, dürfte die Kündigung rechtmäßig sein, denn dann ist von Vorsatz auszugehen.

Bei derartig massiven, vorsätzlichen Vertragsverletzungen ist eine Abmahnung nicht zwingend notwendig.

Wie auch immer. Am Ende des Tages bleibt dir nur der Klageweg. Der ist für euch beide risikobehaftet.

Daher meine Einschätzung, dass dir der AG wahrscheinlich ein paar Euro anbietet und du gut beraten bist, das anzunehmen. Du solltest da aber mit nicht allzu viel rechnen.

Es könnte durchaus sein dass dein Chef das Angebot an nimmt. Ein halbes Monatsgehalt Abfindung ist immer noch billiger als einen ganzen Monat Lohn weiter zu zahlen.

Rechtlich wirst du es schwer haben etwas gegen die Kündigung zu unternehmen.

Und wieso solltest du die Kündigung nicht tolerieren wenn du von deinem Chef verlangst das er deine unentschuldigte Abwesenheit einfach so toleriert?