Kündigungsfrist Arbeit wann?

2 Antworten

Ich hatte 11.12 eingetragen ist das korrekt

Das ist korrekt.

Wenn Du die Kündigung am 13.11. abgegeben hast, ist der 11.12. der letzte Tag Deines Ausbildungsverhältnisses.

Du kannst nach der Probezeit das Ausbildungsverhältnis aber nur ordentlich kündigen, wenn >> Du eine Ausbildung überhaupt aufgeben oder >> Dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst. Dieser Kündigungsgrund - Beendigung der Ausbildung überhaupt oder Ausbildung in einem anderen Beruf - muss in der Kündigung mitgeteilt werden.

Die Beendigung einer Ausbildung nur zum Zweck des Wechsels des Ausbildungsbetriebes ist nur mit Zustimmung des jetzigen Betriebes möglich (Aufhebungsvertrag).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht
lemonsodas  16.11.2023, 21:42

Natürlich kann man den Betrieb auch ohne Aufhebungsvertrag wechseln. Niemand kann dich dazu zwingen, irgendwo zu bleiben, wo du vielleicht nicht vernünftig ausgebildet wirst. Das muss dann mit der zuständigen Kammer besprochen werden. Nur besteht in dem Fall das Risiko, dass man auf Schadensersatz verklagt werden kann.

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Familiengerd  17.11.2023, 11:49
@lemonsodas

Hier ist nicht die Rede von Pflichtverletzungen durch den Ausbildungsbetrieb. Dann wäre selbstverständlich auch ein Wechsel des Betriebes unter Einschaltung der zuständigen Kammer möglich - ohne Schadensersatzanspruch des alten Betriebes.

Ansonsten gilt selbstverständlich meine Aussage auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes BBIG § 22 "Kündigung" und § 23 "Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung".

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Gekündigt werden kann mit einer Frist von 4 Wochen gesetzlich zum 15. oder Ende des Monats, wenn nichts anderes in deinem Ausbildungsvertrag steht

peterobm  14.11.2023, 10:32

wenn nichts im Ausbildungsvertrag steht, gelten 4 Wochen.

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peterobm  14.11.2023, 15:06
@TheMonkfood

ist schon etwas anders. heute die Kündigung, Morgen laufen bereits die 4 Wochen an.

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Familiengerd  14.11.2023, 12:11

Das ist (nach deutschem Recht) falsch.

Für die 4-wöchige Kündigungsfrist im Ausbildungsverhältnis gibt es keine Bindung an ein Datum wie "zum 15. oder zum Ende eines Monats".

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