Frage zur Kündigung?
fristgerecht, innerhalb der sechsmonatigen Probezeit, zum 17.06 2023, bzw. rein vorsorglich zum nächsten zulässigen Termin.
so steht es in der Kündigung da wollte ich mich erkundigen was damit genau gemeint ist normalerweise bedeutet dies doch das der Vertrag am 17.06.2023 endet ?
weil am Ende noch steht rein vorsorglich zum nächsten zulässigen Termin. Genau der Satz bringt mich durcheinander bzw. macht mich unsicher.
würde mich freuen wenn einer mir die Sicherheit geben könnte bei dem Anliegen hier.
ich danke im Voraus :)
3 Antworten
Das ist nur eine Absicherung, falls der genannte Termin 17.6. nicht wirksam sein sollte, dann gilt der nächst mögliche.
Achso dann weiß ich Bescheid ne das ist schon richtig da die Kündigung zum 02.06.23 war oder ?
Der AG hat sich da abgesichert, dass er eine wirksame Kündigung ausgesprochen hat.
Wenn die Kündigung z.B. nicht fristgerecht zugestellt wird, kann man gegen die Kündigung wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist klagen und der AG muss eine neue Kündigung aussprechen und den AN entsprechend länger bezahlen.
Durch diesen Zusatz stellt er sicher, dass die Kündigung auch gilt, wenn sie später als beabsichtigt beim AN eintrifft. Das Beendigungsdatum verschiebt sich dann nur nach hinten.
Beispiel:
Wenn Du die Kündigung bis 3. Juni erhalten hast, ist der 17. Juni der Beendigungstermin des Arbeitsverhältnisses.
Hast Du die Kündigung erst am Montag, den 5. Juni erhalten, verschiebt es sich um diese zwei Tage und der 19. Juni ist der letzte Tag.
normalerweise bedeutet dies doch das der Vertrag am 17.06.2023 endet ?
korrekt, wenn die 14-tägige Kündigungsfrist eingehalten wurde.