Kündigung Mobilfunktarif?
Hallo, ich möchte meinen Mobilfunktarif kündigen und offiziell läuft er noch bis zum 29.03.2022. Soweit ich weiß gibt es nun aber das Gesetz, dass man monatlich kündigen darf, solange der Vertrag die Mindestlaufzeit erreicht hat und automatisch um ein Jahr verlängert wurde. Das wäre hier der Fall. Wenn ich nun in die Kündigung „fristgerecht“ schreibe, ist das dann zum Ende des nächsten Monats oder zum offiziellen Ende am 29.03.?
4 Antworten
Befindet sich Dein Vertrag schon in der automatischen Verlängerung dann kannst Du zum 28. 2 kündigen
Das neue Gesetz ist zum 01.12.2021 in Kraft getreten. Allerdings gilt die monatliche Kündigungsfrist für Handyverträge erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Bis dahin gelten weiterhin die vertraglich vereinbarten Regelungen zur Kündigung und Beendigung des Handyvertrages.
Auch für Verträge, die vor dem 01.12.2021 geschlossen wurden, gilt die neue Kündigungsfrist nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit, wie die Verbraucherzentrale mitteilt. Ein alter Vertrag, der bereits über die Mindestvertragslaufzeit hinausgelaufen ist, kann also mit einer monatlichen Frist gekündigt werden. Die Kündigung würde dann genau einen Monat nach Eingang der Kündigung beim Mobilfunkanbieter in Kraft treten. Die Verbraucherzentrale rät, in die Kündigung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ zu schreiben.
Befindet sich Dein Vertrag schon in der automatischen Verlängerung dann kannst Du zum 28. 2 kündigen
Oder auch schon zum 3. Februar, wenn die Kuendigung morgen beim Anbieter eingeht. Die gesetzliche Frist betraegt 1 Monat, nicht 1 Monat zum Monatsende.
Dies nur als Ergaenzung zu deiner sonst voellig richtigen Antwort.
Eine schriftliche Kündigung (am sichersten mit Einschreiben und Rückschein) muss bis zum 28.2.2022 beim Anbieter vorliegen, dann endet dein Vertrag am 29.4.2022. um den Vertrag pünktlich zu Kündigen, hättest du das bis zum 28.12.2021 machen müssen.
Wenn du eine mindestlaufzeit bis dahin hast und jetzt kündigst, wird er bis dahin noch weiter auslaufen. Wichtig ist nur die Kündigungsfrist einzuhalten, da die gesetzte dazu noch nicht an die Verbraucher angepasst sind und du Monate im vorraus kündigen musst.
Die mindestlautzeit war anfangs 2 Jahre die sind aber schon lange rum. Bisher wurde der Vertrag immer automatisch um ein Jahr verlängert, aber meines Wissens nach darf man das nicht mehr und der Verbraucher darf monatlich kündigen oder nicht?
Wenn der Vertrag schon mindestens 1 x stillschweigend verlaengert wurde, kann er jetzt mit einmonatiger Frist kuendigen (TKG § 56 Abs. 3 Satz 1)
Wenn er offiziell bis 29.03. läuft dann kannst du bis dahin kündigen.
Wichtig ist aber die korrekte Kündigungsfrist einzuhalten
Die genau 1 Monat zu jedem beliebigen Kalendertag betraegt, wenn der Vertrag bereits mindestens 1 x stillschweigend verlaengert wurde.
In dem Fall kann also nicht nur zum Ablauf der vereinbarten Zeit gekuendigt werden, sondern auch schon zu einem frueheren Termin.