Vermute Kündigung?

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Nach Ablauf der Kündigungsfrist ist deine Ausbildung beendet und du stehst nicht mehr im Arbeitsverhältnis zu deinem Arbeitgeber.

Um die Berufsschulpflicht zu erfüllen, ist es wichtig für dich, dass du eine neue Ausbildungsstelle findest. Wenn du die Berufsschulpflicht nicht innerhalb von drei Jahren nach Beendigung deiner Schulpflicht absolvierst, kann es sein, dass du eine Nachqualifizierung machen musst.

Ich empfehle dir, dich an die Agentur für Arbeit zu wenden, die dir bei der Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle unterstützen kann. Hier findest du auch Informationen über die Vorschriften und Gesetze, die für dich gelten, wie z.B. § 12 BBiG (Berufsbildungsgesetz).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Bei der Kündigung von Ausbildungsverhältnissen während der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist.

Du musst dich danach sofort Ausbildungssuchend melden. Hier kann es dann sein, dass Du vorübergehend in einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme landest, sofern Du selbst keine Ausbildung findest.

Sobald du die Kündigung hast, gehst du zur Arbeitsagentur und meldest dich ausbildungssuchend. Dort wirst du dann sicherlich auch Hinweise bekommen, welche Schritte jetzt wegen der Schulpflicht notwendig sind. Vermutlich wirst du dich dafür bei einem BGJ/BVJ anmelden müssen. Wenn du dann dort bist, kannst du auch direkt danach und nach Adressen dafür fragen, haben die bestimmt da!

Im Idealfall findest Du einen neuen Betrieb bei dem Du deine Ausbildung weiterführen kannst. Da können das Arbeitsamt und die zuständige Kammer helfen.