Nach Ablauf der Kündigungsfrist ist deine Ausbildung beendet und du stehst nicht mehr im Arbeitsverhältnis zu deinem Arbeitgeber.
Um die Berufsschulpflicht zu erfüllen, ist es wichtig für dich, dass du eine neue Ausbildungsstelle findest. Wenn du die Berufsschulpflicht nicht innerhalb von drei Jahren nach Beendigung deiner Schulpflicht absolvierst, kann es sein, dass du eine Nachqualifizierung machen musst.
Ich empfehle dir, dich an die Agentur für Arbeit zu wenden, die dir bei der Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle unterstützen kann. Hier findest du auch Informationen über die Vorschriften und Gesetze, die für dich gelten, wie z.B. § 12 BBiG (Berufsbildungsgesetz).