Unfallversicherung?
Hallo ihr lieben,
hiermit möchte ich ergänzend Stellung zum Unfallhergang meines Ehemannes nehmen, der aktuell zu einer erheblichen Verschlechterung seines Gesundheitszustandes geführt hat.
Mein Ehemann wurde im Jahr 2019 am Handgelenk operiert. Trotz der bestehenden Vorschädigung war er weiterhin berufstätig und hat die Hand täglich belastet, ohne dass eine dauerhafte Einschränkung im Alltag oder bei sportlicher Betätigung bestand.
Vor kurzem ist er beim Fußballspielen gestürzt und hat sich dabei erneut an genau diesem Handgelenk verletzt. Seit diesem Sturz hat er deutlich stärkere Schmerzen als zuvor, und eine medizinische Abklärung hat ergeben, dass nun eine weitere Operation notwendig ist.
Die aktuelle Verschlechterung des Zustandes ist nachweislich durch den plötzlichen Unfall ausgelöst worden – auch wenn die vorbestehende Belastung durch die Arbeit eine Rolle spielt. Die Versicherung sieht dies nicht als Unfall. Danke ihr Lieben
5 Antworten
Die aktuelle Verschlechterung des Zustandes ist nachweislich durch den plötzlichen Unfall ausgelöst worden
Möglich, das bedeutet aber noch lange nicht, dass die Unfallversicherung hier zwingend zu leisten hätte.
auch wenn die vorbestehende Belastung durch die Arbeit eine Rolle spielt. Die Versicherung sieht dies nicht als Unfall.
Doch, aber den Unfall vermutlich ausgehend von der medizinischen Vorgeschichte nicht als entscheidend für den aufgetretenen Schaden bzw. die Verletzung und somit die Behandlungskosten. Dasselbe dürfte wohl auch die Pflichtversicherung des entsprechenden Vereins sagen, sollte an sie herangetreten werden.
Ob die Unfallversicherung hier ggfs. für einen Teil der Kosten aufkommen muss, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen, in denen auch aufgelistet steht, wie weit Vorerkrankungen bzw. Vorverletzungen angerechnet werden. Da es hier zu Abstimmungs- bzw. Zuständigkeitsfragen zwischen mehreren VR kommt, ist dringend die Einschaltung eines Anwalts ratsam. Was sagt denn der eigene Makler dazu, der diese Versicherung verkauft hat?
Vor kurzem ist er beim Fußballspielen gestürzt
Im Rahmen einer Vereins-Aktivität? Ich denke, Vereine müssen Versicherungen abschließen gegen Risiken, die im Vereinsleben auftreten können.
Könnte sein, dass die Mitgliedschaft in einem Sportbund solche Versicherungen einschließt.
Wenn die Versicherung sich wegen Vorschäden weigert, zu zahlen, ist juristischer Rat angebracht.
Die Versicherung sieht dies nicht als Unfall.
Welche Versicherung?
Die Unfallversicherung den Namen würde ich jetzt nicht bekannt geben wollen
Es ist in den Versicherungsbedingungen nachzulesen in welchem Umfang Vorschäden angerechnet werden.
Geht zu einem guten Anwalt.
Vor allem, wenn man ohne RS-Versicherung erst einmal die möglichen Kosten vorstrecken muss.
Ist eindeutig ein Unfall. Ich würde einen Anwalt einschalten
Dass es ein Unfall war, wird ja nicht bestritten. Es geht ja darum, wie der Vorschaden berücksichtigt werden soll.
Sinnfreier Tipp, wie erkennt man einen guten Anwalt? Hat der 'ne Krawatte um den Hals?