Unfall ohne schuld?
Hallo ich hatte einen Unfall an dem ich nicht schuld war jedoch jetzt eine teilschuld erhalten habe.
ich fuhr mit meinem Motorrad innerorts und wollte links abbiegen hinter mir war ein Auto was schon stark gedrängelt hat.
Ich blinkte und machte den schulterblick als ich dann abgebogen bin wurde ich von dem Auto in der Seite angefahren da dieser mich überholen wollte obwohl ich geblinkt habe und er erst überholen wollte wo ich schon am abbiegen war.
Ich war verletzt war im Krankenhaus und war einen Monat krank .
wie kann es sein das ich bei so einem Fall eine teilschuld bekomme ?
Ich bleibe jetzt auf meinem Schaden sitzen und bekomme kein Schmerzensgeld und darf dafür selber Strafe zahlen …
und wie kann ich dagegen vorgehen
3 Antworten
Du kannst nicht gleichzeitig an einem Unfall nicht schuld sein und eine Teilschuld haben. Das ist ja ein Widerspruch.
Hier scheint ja eine Teilschuld zu bestehen, da du vor dem Abbiegen den rückwärtigen Verkehr nicht ausreichend beobachtet hast - zumindest erscheint mir das der logischste Grund einer Teilschuld.
Wenn du das anderes siehst, würde ich dies versuchen über einen Anwalt durchzusetzen und/oder über deine Versicherung versuchen, die in deinen Augen ungerechtfertigten Ansprüche, die aus deiner Teilschuld entstehen, abwehren zu lassen.
Bei jedem dritten Verkehrsunfall wird den Unfallbeteiligten eine Teilschuld zugesprochen.
Der klassische Fall ist das Überfahren bei auf Rot stehender Lichtzeichenanlage. Behaupten beide Beteiligten, dass die LZA für sie Grün zeigte und es kann nicht geklärt werden, für wen die LZA tatsächlich Grün zeigte, so bekommen beide eine Rotfahrt und eine Teilschuld angelastet.
Beim Abbiegen und gleichzeitigem Überholvorgang sowie widersprüchlichen Angaben der Unfallbeteiligten, bekommt i.d.R. jeder eine Teilschuld, wenn keine neutralen Zeugen vorhanden sind und die Schuldfrage nicht anders geklärt werden kann.
Zunächst wäre zu klären, wer Ihnen mitgeteit hat, dass sie eine Teilschuld tragen und wie er zu dieser Erkenntnis gekangte.
Weiterhin steht die Feststellung im Raum, dass Sie am Verkehrsunfall keine Schuld tragen. Woher haben Sie diese Erkenntniss?
Zu trennen wäre der Verkehrsunfall, der i. d. R eine Ordnungswidrigkeit darstellt, von der fahrlässigen Körperverletzung, denn Sie wurden ja verletzt.
und wie kann ich dagegen vorgehen
Mit einem Anwalt, den Du hoffentlich schon beauftragt hast.