Verkehrsregeln beim überholen?
Ich wollte heute auf einer Bundesstraße einen Traktor überholen und habe dazu geblinkt und zum überholen ausgescherrt, plötzlich kam ein anderes Auto von Hinten angeschossen, welches ich beim Schulterblick und im Seiten/ Rückspiegel nicht gesehen habe. Er hat mit dann die komplette Türe zerkratzt und meinen Spiegel abgerissen. Als die Polizei vor Ort war meinten diese das jetzt ich aus Ihrer Sicht an dem Unfall Schuld haben, was für mich und den Leuten denen ich davon erzählt habe keinen Sinn ergibt. Ich bin jetzt auch derjenige von beiden der noch zusätzlich ein Strafgeld bezahlen muss, kann mit jemand sagen ob ich dagegen Einspruch erheben kann und wie es sein kann das die Polizei dem anderen Fahrer Recht gibt?
3 Stimmen
10 Antworten
Kolonnen zu überholen, ist nicht verboten. Wenn du ausscherst, und einen bereits Überholenden übersiehst, bist du dran schuld.
Einspruch einlegen zu 99,9% erfolglos
Hallo zakali
Wenn du überholen willst musst du dich vorher davon überzeugen dass nicht ein anderes Auto überholen will
Gruß HobbyTfz
Seltsamme Abstimmung...
Nun, ganz einfach:
In § 7, Abs. 5 StVO steht:
In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Dazu auch Lektüre:
https://www.kanzleiwehner.de/2018/12/spurwechsel-wer-haftet-bei-einem-unfall/
Und das gilt überall - erst recht auf der BAB!
Leider scheint es aber weit verbreitet zu sein, dass zu viele der irrigen Ansicht sind, dass wenn sie blinken, der rückwärtige Verkehr sie unbedingt rein lassen muss.
Das aber ist u. U. ein sehr teurer Irrtum...
Derjenige der von hinten auf der anderen Spur kommt, hat grundsätzlich Vorfahrt!
Übrigens: Reißverschlussverfahren gilt nur bei Wegfall einer Fahrspur - aber auch niemals bei der Einfädelspur (alt: Beschleunigungsstreifen)!
Wenn es "angeschossen" kam, war er entweder viel zu schnell, oder du zum Überholen viel zu langsam. Für die Polizei scheint es so ausgesehen zu haben, als wärest du zu langsam gewesen - und dann trägst du in der Tat eine Mitschuld und kannst ein Bußgeld bekommen.
So oder so: offensichtlich hast du den nachfolgenden Verkehr nicht genug beachtet, bevor du ausgeschert bist.
Widerspruch kannst du natürlich erheben, ob es was bringt, da musst du den Polizeibericht kennen.
du hast wahrscheinlich viel zu langsam überholt... wenn du einen trecker siehst dann solltest du zusehen, dass du zügig auf die andere spur wechselst und nicht noch ewig warten, nachdem du geblinkt hast.
der hinter dir wird dich nicht ohne grund überholt haben können, denn er wollte dir bestimmt die chance überlassen zu überholen, aber nachdem du das (wie leider viele autofahrer) nicht direkt geschafft hast, hat er sich entschieden zu überholen.
und dann übersiehst du ihn auch noch und fährst ihm in die seite, echt ganz toll gemacht... ich hoffe du lernst daraus und natürlich hast du schuld, da er schon am überholen war, da kannst du nicht einfach rüber fahren! und er kann nichts dafür, dass du ihn nicht siehst.
wenn du bei einem trecker an kommst und die spur vor dir ist frei, dann überholst du sofort und überlegst nicht erst lange. wenn der gegenverkehr weg ist welcher entgegen kommt dann ebenfalls sofort rüber und da kann im letzteren fall auch keiner vor dir überholen, weil er ja den gegenverkehr noch länger "vor" sich hat.
Naja, manche sind da extrem ungeduldig.. mich hat auch mal einer scharf geschnitten, während ich schon am Wechseln der Spur war.