Naja, mehr als 30 Mio ist er definitiv "wert". Zudem möchte Stuttgart den Spieler nicht abgeben und hat noch einen sehr langen Vertrag. Daher verständlich, dass Stuttgart ihn nur bei deutlich über marktüblichen Preisen den Spieler abgeben wird.

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gibt es immernoch Gesellschaften, die nicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit verzichten?

Jeder halbwegs gute Tarif sollte das heutzutage abdecken

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Ganz einfach; willst du es nicht, sage es ihnen klar. Nur weil du zugesagt hast, sie im Zimmer zu besuchen, heißt das nicht, dass du zugestimmt hast, dich fesseln zu lassen. Wenn sie das nicht respektieren, gehe nicht in ihr Zimmer.

Aber zwischen den Zeilen wirkst du schon neugierig drauf?

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Weil das Geld eben erwirtschaftet wird durch Sponsoren etc.

Da die Fahrer daran den Hauptteil haben, bekommen sie es eben ausgezahlt - ebenso wie bei Fußballspielern etc..

Das hat mit Gefahr nichts zu tun. Das gefährlichste Unternehmen bringt kein Geld, wenn man damit keine Zuschauer und somit keine Sponsoren gewinnen kann

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Wenn die Bürger der ehemaligen DDR es so wollen, sollen sie sich gerne abspalten, aber dann kommt diese neue DDR auch nicht in den Genuss von freiem Handel in der EU etc.!

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Eine Kündigung der Versicherung ufgrund Zahlungsverzug ist natürlich rechtens (§§37 und 38 VVG).

Solange es sich um Folgeprämien handelt (also nicht die Erstprämie dabei ist), kannst du gemäß §38(3) VVG den Vertrag mit Zahlung binnen eines Monats nach Kündigung reaktivieren.

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Wenn die Mahnung wirklich von der GEZ kommen sollte, dann bist du hier Betrügern aufgesessen, denn die GEZ gibt es schon länger nicht mehr. Daher bloß nicht bezahlen!

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Bundesrepublik Deutschland [BRD]

In der BR Deutschland in den 90er Jahren

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120 erscheint mir ein zu hohes Ergebnis für diese Rechenaufgabe. 0 kommt auch nicht raus. Aber wenn dein Rechner 120 anzeigt, würde ich ihn mal prüfen lassen

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Statt dieser Ermahnung wäre Hausverbot angebrachter gewesen! Wer sich so gegenüber anderen Kunden verhält, hätte in meinem Laden nichts zu suchen!

Zumal du ja nicht weißt, ob die betroffene Person nicht doch Einschränkungen hat, die du nur nicht siehst.

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Die Strafandrohung für Vergewaltigung ist höher als für Steuerhinterziehung. Zudem ist es doch wohl normal, dass keine Verurteilung erfolgt, wenn etwas nicht ausreichend bewiesen werden kann, da man in einem vernünftigen Rechtssystem eben als unschuldig gilt, bis die Schuld bewiesen ist.

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