Hier könnte §110BGB greifen. Somit wäre das Geschäft rechtskräftig und eine Rückabwicklung nicht möglich, da es nicht schwebend unwirksam ist. Natürlich können deine Eltern dir aber dennoch verbieten, dass Spiel entsprechend zu spielen.

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Im Zweifelsfall wende dich an ihre Versicherung. Wie du an die Daten kommst, hast du ja bereits in den anderen Antworten erfahren.

Falls sie nicht hochgestuft werden möchte, kann sie ihrer Versicherung den Schaden abkaufen; d.h. der Versicherer zahlt zwar an dich, aber sie zahlt die Schadenssumme an den Versicherer zurück. Dann erfolgt keine Schadenbelastung und somit auch keine Hochstufung - wobei dir das egal sein kann, wenn es um die Befriedigung deiner Ansprüche geht.

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Es gibt kein Verbot, dass du die Scheibe ersetzen lässt. Wer soll dich daran hindern, die Scheibe auf deine eigenen Kosten zu ersetzen?

Verstehe deine Frage nicht.

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Nein ❌

Auf keinen Fall. Zwei Fehler gutheißen kann ich nicht.

  1. Ein Jahrhundert geht nicht vom Jahr xx00 bis xx99 sondern von xx01 bis xy00
  2. Wie das erste Lebensjahr endet, wenn man 1 wird, endet das 1. Jahrhundert mit der Ende des Jahres 100.
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Knapp 50 EUR davon sind schon mal Versicherungssteuer. Dazu kommen nach Verwaltungs- und Vermittlungskosten (Angestellte der Versicherung, Provision etc.). Von dem Rest muss die Versicherung dann deine Behandlungskosten tragen. Solltest du schwer erkranken, macht die Versicherung (an dir) minus; bei vollkommener Gesundheit Plus. Das gleicht sich dann i.d.R. über die Menge der Versichertengemeinschaft aus, so dass hoffentlich ein kleines Plus für die Versicherung übrig bleibt.

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Nein

Ich fände es gut, wenn die Länder noch Deutsch wären und dafür der Welt der Schrecken zweier Weltkriege und der Holocaust erspart geblieben wäre.

Aber jetzt hat Deutschland keinen Anspruch auf die Länder, denn die Oder-Neiße-Linie wurde entsprechend als Grenze akzeptiert.

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Welche versicherte Gefahren sind in deinem Vertrag abgedeckt? Bei vielen Verträge sind das:
Feuer (Nicht erfüllt)
Leitungswasser (nicht erfüllt)
Sturm/Hagel (nicht erfüllt)
ggf. Ergänzung allgemeiner Elementargefahren (nicht erfüllt)
Einbruchdiebstahl/Raub (i.d.R. ist hier einfacher Diebstahl nicht inkludiert)

Daher i.d.R. nicht versichert, außer deine Hausratversicherung versichert in der Außenversicherung Diebstahl mit

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Sind die Polen echt so geizig, dass sie selbst auf den Angehörigen verhunzt pflegen, anstatt für eine fachgerechte Pflege zu zaheln? ohje - armes Polen! Danke Nawrocki!!!! 

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Falls die Bayern noch ein akzeptables Angebot abliefern wollen, wird es langsam Zeit.

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Und warum sollte Stuttgart einen Schritt machen? Sie wollen Nick nicht verkaufen. Daher müssen sich die Bayern bewegen, wenn sie ihn haben wollen.

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Es wird ja auch nicht über jeden Strafzettel wegen Falschparkens berichtet. Das ist doch wohl das normalste der Welt, dass jemand, der illegal einreist auch wieder ausgewiesen wird.

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Nein. Eine private KV hat keine Kontrahierungszwang, d.h. sie können eine Gesundheitsprüfung durchführen und bspw. chronisch Kranke ablehnen. Diese würden dann keine Krankenversicherung finden und müssten für alle Behandlungskosten privat aufkommen. Dies wäre eine deutliche Vershlechterung.

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