Es wären folgende Fragen zu klären: Wie weit konnte Auto B die Straße auf die er einbog einsehen?

Wo befand sich Auto A zu dem Zeitpunkt, als Auto B den Abbiegevorgang beendet hatte?

Wurde durch den haltenden Bus die Sicht von Auto B auf Auto A behindert oder verdeckt?

Wann war es Auto A möglich Auto B zu sehen und wo befanden sich beide Fahrzeuge zu diesem Zeitpunkt?

Wo befanden sich beide Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes?

Wo befinden sich an beiden Fahrzeugen die Anstoßstellen?

Die Unfallursache hat Auto A gesetzt, indem er Verkehrszeichen 222 missachtete.

Die Fragen würden klären, ob Auto B u. U. eine Teilschuld bekommt.

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Zunächst wäre zu klären, wer Ihnen mitgeteit hat, dass sie eine Teilschuld tragen und wie er zu dieser Erkenntnis gekangte.

Weiterhin steht die Feststellung im Raum, dass Sie am Verkehrsunfall keine Schuld tragen. Woher haben Sie diese Erkenntniss?

Zu trennen wäre der Verkehrsunfall, der i. d. R eine Ordnungswidrigkeit darstellt, von der fahrlässigen Körperverletzung, denn Sie wurden ja verletzt.

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