Unfall bei Regen Probezeit?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst mal: Nein, du musstest das nicht unterschreiben.
Richtigerweise hätten dich die Polizisten darauf aufmerksam machen müssen, dass du dich zu dem Vorwurf nicht äußern musst. Haben sie das nicht gemacht, ist deine Aussage nicht verwertbar.

Des Weiteren kommt es darauf an, welchen konkreten Verstoß sie dir vorwerfen.

Nicht angepasste Geschwindigkeit ohne weitere Umstände kostet lediglich 35€, ohne Punkt und ohne Probezeitmaßnahmen.

Auch ein Abkommen von der Fahrbahn ohne Einfluss der Wetterbedingungen kostet lediglich 35€, ohne Probezeitmaßnahmen.

Wenn sie dir den Wetterverhältnissen nicht angepasste Geschwindigkeit vorwerfen, befinden wir uns aber tatsächlich im Bereich eines A-Verstoßes.

Es kommt also letztlich darauf an, ob der Unfall aufgrund des Regens passiert ist oder ob er evtl. auch ohne Regen aufgrund einer anderen Ursache passiert wäre. Um das nachzuweisen mag ein Anwalt eine gute Wahl sein. Letztlich kennen wir hier aber auch nicht alle Details und können daher keine 100%ige Auskunft geben.

dann musste ich auch unterschreiben das ich es zugebe

Nein, musst du gar nicht. Wenn du das glaubst, hast du unser Rechtssystem nicht verstanden. Die Behörden müssen dir nachweisen, dass du eine Schuld daran hast und du musst gar nichts eingestehen.

Wobei es natürlich im genannten Fall sehr offensichtlich ist, dass du nicht angepasst gefahren bist. Zumal es keinen weiteren Unfallbeteiligten gibt.

Du hast deine Geschwindigkeit nicht angepasst. Fertig. Das muss man nicht messen oder beweisen, denn der Unfall ist ja Beweis genug. Bleibt zu hoffen, dass deine Reifen in Ordnung waren.

Das Fahren bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit kostet bei der Verursachung eines Unfalls sogar 145€. Außerdem gibt es einen Punkt, was als PZM der ersten Stufe die Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar nach sich zieht.

Dabei ist relativ unerheblich, ob du das unterschrieben hast oder nicht. Denn einen anderen Grund gibt es ja nicht.

Gruß S.

Von Experte Sirius66 bestätigt

Selbstverschuldeter Unfall während der Probezeit?

Natürlich A- Verstoss!

Ein Unfall in der Probezeit kann sich deshalb schon bei Ersttätern auf die Probezeit auswirken, wenn der Unfall auf einen folgender A-Verstöße zurückzuführen ist (Beispiele):

Vorfahrt nicht gewährt

Überholt trotz Überholverbot

Handy am Steuer

Geschwindigkeit nicht angepasst

Alkohol am Steuer

Quelle: https://www.fuehrerscheinfix.de/unfall-in-der-probezeit/

Und es ist egal, ob du das zugegeben hast oder nicht - bleibt so oder so selbstverschuldet wegen nicht angepasster Geschwindigkeit...

"dann musste ich auch unterschreiben das ich es zugebe" - Nein, das hättest Du nicht tun müssen. Du mußt nur Angaben zu Deinen Personalien machen, sonst gar nichts. Unter dem Eindruck eines Unfalles ist man oft gar nicht fähig, rational zu denken, deshalb sollte man am Unfallort nichts zugeben.

Susi1981LL 
Fragesteller
 02.10.2022, 22:54

Ist das ein nachteil für mich?

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spelman  02.10.2022, 22:56
@Susi1981LL

Vermutlich ja. Falls Du eine Rechtssschutzversicherung hast, die auch Verkehrsrecht mit einschließt, solltest Du einen Anwalt konsultieren.

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