Unfall?
Moin,
Undzwar hatte ich gestern eine Reparaturfreigabe (keine Werkstattbindung) von einem Unfall erhalten. Ich habe mich jetzt aber Um entscheiden die werkstatt (1) zu wechseln bzw. doch eine andere Werkstatt (2) zu beauftragen. Die Versicherung meinte, dies sei möglich. Könnte ich Probleme mit der Werkstatt (1) bekommen? Da diese schon Ersatzteile bestellt hat?
MfG Niko
2 Antworten
Auf jeden Fall mußt du die Unkosten der ersten Werkstatt tragen. Wenn ich der Werkstattleiter wäre brauchtest du zu mir nicht mehr kommen.
Du unterschreibst in der Werkstatt eine Abtretungserklärung. Damit bist du aussen vor und die Werkstatt klärt alles Weitere mit der Versicherung. Es ist sozusagen ein Vertrag. Aus dem kommst du nicht ohne Weiteres heraus. Wenn, kommst du für alle bis dahin erbrachten Leistungen auf. Abgerechnet wird laut Gutachten bzw. Kostenvoranschlag der Werkstatt. Hat die Versicherung dem zugestimmt, ist das der erste Schritt zur Reparaturfreigabe.