Unbemerkte Fahrerflucht in der Probezeit. Mit welcher Strafe ist zu rechnen?

2 Antworten

Der Straftatvorwurf der " Verkehrs-Unfallflucht " wäre rechtlich nur DANN aufrechterhaltbar, wenn dem Unfallverursacher hier auch Vorsatz der Tatbegehung ( hätte es bemerken können / besser MÜSSEN ) auch tatsächlich zumindest gerichtlich über Gutachten und etwaige Aussagen bewiesen werden könnte. ( Unfallflucht ist rechtlich eine "Vorsatztat" der bewusstes Handeln der unerlaubten Entfernung bei erkennenswertem Ereignis beweisbar vorausgesetzt werden muss )

Im Umkehrschluss ist es aber auch schon bei wirklichen "Bagatellschäden" oft sehr schwer in der Überzeugungsarbeit gegenüber den Gerichten, den "Kontakt" wirklich nicht bemerkt haben zu müseen oder besser in der Situation tataächlich nicht bemerkt haben zu können. ( weder gehört noch gespürt in glaubhaft nachvollziehbarer Schilderung und Argumentation )

Der Führerschein wird weg sein wenn die Polizei schon informiert ist .....