Frage zum Rückwärts Fahren in einer Einbahnstraße?

5 Antworten

Da werden zwei Tatbestandsmerkmale in Tateinheit erfüllt und dann wird in der Regel nur das teurere Vergehen bestraft.

Da wäre einmal das Fahren in der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung:

141148 Sie folgten als Kraftfahrzeugführer nicht der durch Zeichen 215/220 vorgeschriebenen Fahrtrichtung. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 139.1 BKat
EUR 25,00 0 Punkte

Dann wäre da aber auch noch das Rückwärtsfahren mit Unfall:

109649 Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.
§ 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat;§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

100,- 1 Punkt, A-Verstoß

Hallo Sacido,

das Problem ist nicht das Rückwärtsfahren in der Einbahnstraße, sondern dass es beim Rückwärtsfahren zu einem Unfall kam.

Der § 9 der StVO besagt:

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Hiergegen hast Du verstoßen. Diesbezüglich sieht der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog folgenden Bußgeldbescheid vor:

Tatbestandsnummer: 109649

Tatvorwurf: Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Bußgeld: 100,00 € plus 28,50 € an Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A - Verstoß

In der Probezeit hat der A-Verstoß für Dich zur Folge,

  • dass sich die Probezeit um 2 Jahre verlängert und
  • dass ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird

Du hast zu einem der Kommentare geschrieben:

Der Polizist sagte mir es droht mir 100€ Bußgeld und ein Punkt.

Damit hatte der Polizist fast recht

Zusätzlich zu dem was der Polizist sagte kommen noch 28,50 € an Verwaltungsgebühren und ein Eintrag als A-Verstoß auf Dich zu.

Schöne Grüße
TheGrow

Das ist eine Ordnungswidrigkeit von 25€ (Von dem Schaden ganz abgesehen)
Einen Punkt gibt es nicht.

Da sollte es in der Probezeit keine Folgen geben.

Sacido 
Fragesteller
 28.12.2019, 11:33

Der Polizist sagte mir es droht mir 100€ Bußgeld und ein Punkt.

Sacido 
Fragesteller
 28.12.2019, 11:36
@XGamer11208

Wie gesagt es kam zu einem Unfall.

XGamer11208  28.12.2019, 11:38
@Sacido

Ah.. wenn du Absichtlich und Selbstverständlich falsch fährst und das so rübergekommen ist, kann dir noch "Beharrlichkeit" vorgeworfen werden.. dann kann das strengere Folgen haben.

Aber normal nur bei mehrmaligen Verstößen dieser Art.

Sacido 
Fragesteller
 28.12.2019, 11:40
@XGamer11208

Naja der Unfall war nicht wirklich groß und der Aufprall sehr leicht,Absicht war es auch nicht und es war das erste mal.

Wenn man während der Probezeit in einer Einbahnstraße rückwärts gefahren ist und ein Pkw während des Ausparkens getroffen hat und es zu einem UnFall gekommen ist, ist es dann A - Verstoß oder B- Verstoß ?

.

Es zeigt zumindest, dass Du die Verkehrsregeln - immer noch - nicht kennst und Dein Fahrzeug nicht beherrscht.

Nehme Nachschulung in Anspruch.

Sacido 
Fragesteller
 28.12.2019, 11:35

kümmer dich um deine Angelegenheiten das ist keine Antwort auf meine Frage abgesehen davon weißt du noch mal was die Umstände waren oder ob ich vllt parken wollte oder was auch immer.

KHSchindelar  28.12.2019, 11:37
@Sacido

Kümmere Dich um die StVO und Du könntest Dir solche Fragen ... und Unfälle sparen.

Sacido 
Fragesteller
 28.12.2019, 11:44
@KHSchindelar

Was hat hat das eine mit dem anderen zutun ? Nur weil man die StVO kennt macht man keine Unfälle oder wie ? Du Internet Jurist nerv mich nicht.

Wenn du schon meine Frage nicht beantwortest dann mach einen Abgang.

KHSchindelar  28.12.2019, 11:45
@Sacido

Ich liebe Leute die sich wegen ihres (Un)Vermögens beleidigt fühlen. (... und pampig werden) :o)

Aequilibrium  28.12.2019, 12:22

Das zurück setzen, also kurzes Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße, ist nach StVO erlaubt.

Die Frage sei daher gestattet, ob nicht du selbst an der Nachschulen teilnehmen solltest?!

KHSchindelar  28.12.2019, 13:05
@Aequilibrium

Von "kurz" ist nichts zu lesen.

Ich weiß nicht woher du die Information hast, das man für das Befahren in die falsche Richtung einer Einbahnstraße Punkte bekommt.

Ich kann dich beruhigen, darauf gibt es nicht mal ein Bussgeld, sondern nur ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro. Mit Sachbeschädigung ist sogar nur das Befahren in die falsche Richtung mit dem Fahrrad zusätzlich mit 10 Euro plus bewehrt, nicht mal mit dem PKW.

Sacido 
Fragesteller
 28.12.2019, 11:42

Der Polizist sagte mir das..

ZuumZuum  28.12.2019, 11:43
@Sacido

Bange machen gilt nicht. Kannst Du selber im Bussgeldkatalog 2019 nachlesen.

Sacido 
Fragesteller
 28.12.2019, 11:45
@ZuumZuum

Alles klar danke.