Wann beginnt die Probezeitverlängerung?

6 Antworten

Eine Probezeit von 2 Jahren, halte ich für unlegitim. Schaue mal in den Tarifvertrag oder wende Dich an die zuständige IHK oder ähnliche Obhut. Da kriegst Du Auskunft. ;-)

blablub7  19.10.2011, 23:43

Beim Führerschein ist das normal...

Leon97531  20.10.2011, 00:31

Hier geht es um die Fahrerlaubnis, das hat nix mit einem Tarifvertrag oder der IHK zu tun^^

Crack  20.10.2011, 08:09
@Leon97531

@ kiss4roses:

Warum können manche Leute die Frage nicht richtig lesen?

Da reicht es gerade einmal für die Überschrift und dann wird sofort geantwortet um Punkte abzugreifen.

Hast Du den Sinn dieser Plattform nicht verstanden? Hier soll jemandem ein Rat gegeben werden. Wie willst Du das machen wenn Du die Frage nicht gelesen/verstanden hast???

kiss4roses  20.10.2011, 22:39
@Crack

Du SUPERSCHLAUSCHLAU ! In der Frage ist nicht zu erkennen, was der eigentliche Beruf ist ! Auch wenn er abhängig von Fahrerlaubnis ist, ...eine Probezeit von evl. 4 Jahren halte ich für äußerst weit her geholt. Selbst als Kraftfahrer ! Wo steht denn DEINE kompetente Antwort, Hä ?? Diese Plattform steht nicht dafür, um unsensible, inkompetente Kommentare abzugeben !!! Danke "Crack ". ;-)

Crack  22.10.2011, 11:14
@kiss4roses

Bitte.

wegen einen dummen unfall kriege ich wahrscheinlich die probezeit verlängert auf weitere 2 jahre! nun meine Frage ab wann gilt die verlängerung? wenn ich mein aufbauseminar erldigt habe, oder ab den Datum des erhalt des führerschein nach 4 jahren?

Aus der Fragestellung geht eindeutig hervor das es um eine Frage zur Fahrerlaubnis auf Probe geht.


Unfall - dadurch wird im Beruf keine Probezeit verlängert.

2 Jahre Verlängerung - es gibt im Berufsleben keine Verlängerung der Probezeit

Aufbauseminar - Im Berufsleben gibt es sicher Aufbauseminare, bei diesem Begriff im Zusammenhang mit "Unfall" und "Probezeitverlängerung" hätte es doch spätestens Klick machen müssen...

Und zu guter Letzt wird auch noch ganz klar von "Führerschein" geschrieben, dämmert es Dir jetzt?


Das sind 4 Punkte die Du Dir nicht durchgelesen hast weil Du wahrscheinlich nur schnell antworten wolltest um der Erste zu sein. Man sieht ja was dabei raus kommt.

Ich habe nicht mehr geantwortet weil es schon mehrere richtige Antworten gab, da muss ich nicht noch einmal das Gleiche schreiben.

Aber weil Du es anzweifelst, bei einem A- oder 2 B-Verstößen wird die Probezeit tatsächlich um 2 Jahre auf 4 Jahre verlängert. Nachzulesen im § 2a StVG Fahrerlaubnis auf Probe.

Diese Plattform steht nicht dafür, um unsensible, inkompetente Kommentare abzugeben !!!

Diese Plattform steht aber erst recht nicht dafür um Antworten zu geben ohne die Frage verstanden oder überhaupt gelesen zu haben. Die Kommentarfunktion ist dazu da um eine Meinung abzugeben, nichts Anderes hab ich getan.

Diese Zeit wird auf das Ausstellungsdatum des Führerscheins draufgerechnet. Das heißt, wenn du zum Beispiel am 11.11.2009 deinen Führerschein erhalten hast, wärst du regulär am 11.11.2011 aus der Probezeit raus. Bekommst du eine Probezeitverlängerung, dann wärst du in diesem Beispiel am 11.11.2013 aus der Probezeit raus.

Franticek  20.10.2011, 03:24

DH, da wird einfach anhand eines Rechenbeispiels die Frage ganz korrekt beantwortet.

ab der Austellung des Führerscheins hast du die 2 Jahre Probezeit. nach dieser Zeit kommen weitere 2 Jahre.

Deine jetzige Probezeit verlängert sich auf insgesamt 4 Jahre, seit deinem Führerscheinbesitz.

Franticek  20.10.2011, 03:22

DH, weil diese Antwort ganz schloicht und einfach die Frage beantwortet, ohne viel Drumherum, und dabei auch richtig.

Letzteres, nach Erhalt des Führerscheins 4 Jahre