Mit dem Auto gegen ein Stein gefahren?

4 Antworten

Also grundsätzlich hättest du entweder sofort Bescheid sagen müssen oder du hättest sofort weiterfahren müssen "hab ich halt nicht gemerkt". Aber wenn du dir absolut sicher bist, dass es keine Beschädigungen gibt, ist es relativ egal. Aber abhauen und nochmal wiederkommen, ist grundsätzlich eine schlechte Idee, weil somit klar ist, dass du dir des Schadens bewusst warst und absichtlich keine Schadensmeldung durchgeführt hast.

Artus01  04.05.2018, 08:00
"hab ich halt nicht gemerkt".

In der Frage steht daß der Pflanzstein einen halben Meter nach hinten geflogen ist, da hat er mit dieser Ausrede die Lacher auf seiner Seite. Solchen Mist kann er seiner Oma erzählen.

anonymertyp28 
Fragesteller
 04.05.2018, 08:55

Ich hatte ein zu schlechtes Gewissen und wollte es sofort wieder gut machen. Es müsste nur wieder in die korrekte Position geschoben werden (also ein halben Meter vor). Schaden hat dieses Stein überhaupt nicht genommen. Die Heckstoßstange besteht aus Plastik, da kann ein einem Stein nix passieren denke ich mal.

Artus01  04.05.2018, 13:36
@anonymertyp28

Bleib ruhig, es wird wahrscheinlich nichts weiter passieren.

verreisterNutzer  04.05.2018, 10:41

Es geht mir ja auch um einen allgemeinen Rat. Es ist allemal besser, als noch mal wieder zu kommen.

Artus01  04.05.2018, 13:35
@verreisterNutzer

Ne, dieser Rat ist der Schlechteste den man geben kann. Bei einem kleinen Rempler kan man sowas erzählen, aber nicht bei dem Was da passiert ist.

Ich glaube nicht, dass es Folgen hat.

Kein Schaden entstanden

Und eine Lehre für das nächste Mal erhalten.

vorsichtig Fahren

anonymertyp28 
Fragesteller
 04.05.2018, 08:51

Aufjedenfall, danke für die beruhigende Antwort.

solange das keiner gesehen hat.. wenn juckts..
Aber wenn die dich gesehen haben..
Kann das als Fahrerflucht gelten.
Weil du fremd Eigentum beschädigt hast

anonymertyp28 
Fragesteller
 04.05.2018, 08:51

Es liegt ja kein Schaden vor.

Wenn tatsächlich kein Fremdschaden entstanden ist, liegt kein Unfall i.S. des § 142 StGB vor. Also bliebe dein Verhalten folgenlos.

anonymertyp28 
Fragesteller
 04.05.2018, 08:52

Der einzige Schaden enstand nur an der Heckstoßstange. Der Stein hat soweit nix abbekommen.