Umgangsrecht zur Halbschwestern?

2 Antworten

die aussage des jugendamtes hat einen wert von 0. er darf die kinder nicht einfach holen, sondern es wird zeit das er eine umgangsvereinbarung mit der mutter des kindes erarbeitet. in der regel sind das:

  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite wochenende von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen sommerurlaub.

hier sollte er eine vereinbarung bei google als mustervorlage raussuchen und der mutter in zweifacher form mit bitte um unterschrift zusenden. fristsetzung wäre 7-14 tage. in der zwischenzeit kann er einen termin machen zur mediation der eltern (eltergenspräch) beim jugendamt oder elternberatungsstelle/familienberatung. sollte das alles nicht frusten wird er einen anwalt einschalten und umgang einklagen müssen.

in den nächsten 14 tagen wird sich das gegen den willen der mutter nichts tun.

du hast als halbschwester natürlich auch umgangsrecht mit deinen geschwistern. clever für die zukunft ist also den aufenthalt der kinder so zu planen, wenn du auch dabei bist. weder kann die km das verhindern, noch geht es sie irgendwas an, noch hat sie das recht dazu irgendwas zu verhindern.

er sollte in dem fall, deine anwesenheit garnicht thematisieren, sondern die kinder einfach nur zum umgang abholen. das kann er für die nächsten tage probieren und die kinder versuchen zu holen. wenn die km es verweigert wird er im moment nichts dagegen tun können.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1685.html

Geschwister haben sogar ein eigenes Umgangsrecht.

Anwalt wirst Du Dir aber nicht leisten können. Dein Vater soll der Mutter einfach nicht sagen, ob Du da bist oder nicht.

markusher  05.04.2018, 11:28

wenn sie sich den anwalt nicht leisten kann, dann kann sie beratungshilfe beim amtsgericht beantragen.

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Menuett  05.04.2018, 12:30
@markusher

Nein, das kann sie nicht. Sie ist minderjährig. Und dann müsste der Vater den Anwalt zahlen.

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