Überwuchertes Grundstück. Was kann ich tun?

4 Antworten

Wenn in einer Siedlung ein bebaubares Flurstück unbebaut ist - gibt es mehrere Möglichkeiten: der im Grundbuch eingetragene Eigentümer ist bereits seit Jahren verstorben und es kümmert sich niemand um die Ermittlung der Erben oder die Erben sind bekannt aber zerstritten.

Solange von dem Grundstück keine Gefahr für den öffentlichen Verkehrsraum ausgeht - wird sich auch die Gemeinde nicht kümmern.

Nicht desto trotz könnten diese dir eventuell helfen einen Ansprechpartner in Erfahrung zu bringen. Ich schätze irgendwer bezahlt zumindest noch die Grundsteuer. Dort müsstest du allerdings auch eine Gefahrenlage für dein Grundstück aufweisen können. Wegen den Brombeeren wird man dich aus verschiedenen Gründen abweisen.

Persönlich würde ich einfach nur den Überhang beseitigen.

Alles was auf dein Grundstück geht kannst du entfernen, den Rest eben nicht. Zudem sollte man auch daran denken das so ein Grundstück super wichtig für die Natur ist und mehr Tiere beheimatet als ein ordentlicher Garten.


PatchrinT  01.05.2025, 12:44

In einer siedlung herrschen Gesetze die besagen wie der Rasen sein soll und wie das Gesträuch zupflegen ist. Es darf also nicht eine bestimmte höhe überragen und alle paar jahre schneiden. Ein Naturgarten ist was anderes als ein brachliegendes Grundstück.

Callidus89  01.05.2025, 12:59
@PatchrinT

Ob und was vorgeschrieben hat, ist von Gebiet zu Gebiet unterschiedlich.

Man kann sich aber natürlich erkundigen, ob es Vorschriften gibt (die sollte man ja für sein eigenes Grundstück eh kennen), wenn man nach einem rechtlichen Hebel sucht. (Nachbarschaftsstreit unter Umständen inklusive).

Ich würde erstmal versuchen übers Amt den Eigentümer ausfindig zu machen um mit dem zu sprechen. Es besteht schließlich ein berechtigtes Interesse.

PatchrinT  01.05.2025, 14:41
@Callidus89

ich kann dir jetzt schon versichern das es Vorschriften gibt. Eine kommune ohne dieses gibt es nicht. Nur sind manche strenger,manche nicht. Die Nachbarn sind die schlimmsten. Gerade solche Stinkstiefel machen einen das Leben schwer. Ungepflegte bis Naturgärten sind erlaubt,solange sie nicht die Beeinträchtigung der sicht stören,Ungeziefer anlocken und nicht heimische Gräser und Pflanzen verbreiten. Ein Brachliegendes Grundstück in einer siedlung mit wildbewuchs,aufgehenden bäumen,meterhohes Gras ect., ist generell nicht erlaubt,das kann ich dir hier schon sagen. Habe 40 Jahre im Öffentlichen dienst gearbeitet und habe solche sachen genug mitbekommen(kein bürojob). Sollte der eigentümer nicht reagieren wird einfach ein Trupp zur "Regulierung" geschickt. die Rechnung möchte ich dann nicht sehen.

Einen soliden Zaun aufstellen. Ohne Gitter und Öffnungen. 2 m hoch.

Wende dich schriftlich ans Grundbuchamt.

Bei berechtigten Interesse dürfen Sie dir Auskunft geben.

Ob Berechtigtes Intersse vorliegt kann Ich allerdings nicht beurteilen.

Die 1 Euro für den Brief kann man aber investieren.