Überweisungschein mit Unterschrift - Strafbar?
Hallo,
ist es eine Straftat, wenn ich eine Überweisungsschein bei der Haspa unter einer anderen Namen ausfülle und absende, mit Unterschrift (indem ich nur mit Vor und Nachnamen unterschreibe), selbstverständlich mit einer Einverständnis bzw. Vollmacht! LG
5 Antworten
Zunächstmal müssen Sie natürlich mit ihren Namen unterschreiben und es muß klar erkennbar sein, das nicht der Kontoinhaber, sondern der Bevollmächtige unterschrieben hat. Sollte der Eindruck entstehen, das der Kontoinhaber unterschrieben hat, sind sie ganz schnell bei einer strafbaren Urkundenfälschung.
Einverständnis bzw. Vollmacht!
Sie brauchen entwender eine Bankvollmacht die Sie bei der Bank machen, oder eine schriftliche Vollmacht und müssen damit zum Schalter. In jedem Falle muß die Bank ihre Person z.B. durch einen Personalausweis identifizieren.
Es ist keine Straftat, wenn dich der Kontoinhaber bevollmächtigt hat.
Wenn du eine entsprechende Vollmacht hast, darfst du Überweisungen tätigen. Viele Banken akzeptieren da aber nur ihre Vorlage und keine selbst geschriebenen oder mündlich erteilten Vollmachen.
Mit Vollmacht musst du aber dann mit deinem Namen unterschreiben.
Du darfst nur mit deinem Namen unterschreiben. Alles andere ist Urkundenfälschung.
Wird das aber von der Bank trotzdem durchgeführt?
selbstverständlich mit einer Einverständnis bzw. Vollmacht!
Sorry, aber das glaube ich nicht.
Wer eine Vollmacht ausstellen kann, kann auch eine Überweisung unterschreiben.
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Lass‘ es bitte sein.... der Kontoinhaber soll selbst unterschreiben.