Treppenhausreinigung?

7 Antworten

Wenn es einen Putzdienst gibt oder einen Kehrwochendienst gibt, ist ganz klar geregelt in einem Wochenplan, wer was putzt. Meistens ist es so, dass für das Erdgeschoss auch die Erdgeschossbewohner zuständig sind - eigentlich kenne ich bisher keine Wohnung, wo das nicht so ist.

EG-Bewohner haben im Winter z.Bsp. auch Pech gehabt - nicht wegen Schnee schippen draußen - das wird in der Regel auf alle verteilt, sondern weil jeder Besucher und Bewohner des Hauses erstmal durch das Erdgeschoss latscht. Die haben halt mehr Dreck. Und ja das stimmt, wer da empfindlich ist, sollte da nicht wohnen.

ich kann mir nun nicht vorstellen, dass dieses Kind bewusst Dreck macht und das nur im Erdgeschoss. Wenn es mit kindlicher Absicht seinen Spielsandeimer ausleert , ist es in der Tat ein Gebot der Höflichkeit und des friedlichen Miteinanders, dass der Verursacher (also die Mutter) das wegmacht. Ob dafür dann eine juristische oder andere Grundlage da wäre, müsste man den Hausmeister oder besser noch den Hausverwalter/Eigentümergemeinschaft fragen.

Hinzu gibt es eine allgemeine Regelung, das alle auch für Kellerräume oder sonstwas zuständig ist.

Da es viel Streit wegen sowas immer gibt, sollte man Kehrwochendienst an Profis abgeben, was die Mietkosten natürlich in die Höhe treibt, denn die muss der Eigentümer nicht zahlen.

MrsEdwardCullen 
Fragesteller
 07.07.2020, 17:18

Ich sag mal so.. Das Kind ist 12 Jahre alt und sollte eigentlich wissen das dreckklumpen unter den Fußballschuhen abfallen und imTreppenhaus liegen. E könnte es ja selbst wegmachen oder gleich vermeiden und vor der Tür den gröbsten Dreck abtreten oder aber der Mutterbescheid sagen... So wurde es bei mir damals auch schon gehandhabt. Ich hatte allerdings den Anstand meinen Dreck selbst wegzumachen. Scheint heute nicht mehr so zu sein ...

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Elizabeth2  07.07.2020, 17:20
@MrsEdwardCullen

ach, der ist schon 12 Jahre alt? Dann würde ich dem Knaben das vielleicht selber sagen. Die Mutter keift so oder so herum, dann soll sie sich halt auch noch beschweren, das ihr in ihrer Erziehung nix zu melden habt.

Andere Möglichkeit wirklich die, das zusammenzukehren und ihr vor die Tür legen.

Das hat tatsächlich was mit Erziehung zu tun, in dem Falle müssen wohl beide erzogen werden.....

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Meistens ist es so, dass für das Erdgeschoss auch die Erdgeschossbewohner zuständig sind - eigentlich kenne ich bisher keine Wohnung, wo das nicht so ist.

Stimmt, ...ich wohne selbst im Erdgeschoss eines 7 Parteien Hauses, und kenne dieses Problem, da ich so zu sagen, das Erdgeschoss für mich alleine habe, weil es auf dieser Etage nur eine einzige Wohnung gibt.

In den meisten Mehrparteien Mietshäusern hängen Pläne aus, wie oft jede Mietpartei z.B. Linke & Rechte Seite, den Etagenboden, und die dazugehörige Treppe nach unten zu reinigen hat, bei uns im Haus liegt dieser Zeitraum, bei "einmal pro Woche". (glaube ich, lange her seitdem ich es mir zum letzten mal durchgelesen habe :)

Was sich der Mieter im Erdgeschoss allerdings auf Dauer nicht gefallen lassen muss ist, dass er ständig (also z.B. täglich bei anfallendem Dreck) hinter dem Dreck der anderen Mietparteien "hinterher wischen soll", sondern erwarten kann, dass auch die anderen Mietparteien das Dilemma des "wer ganz unten wohnt hat die A... karte gezogen erkennen, und versuchen den Straßendreck nicht in das Haus zu tragen, sondern schon vor der Haustür den "groben Schmutz entfernen" von den Schuhen entfernen, und es auch ihren "kleinen Rackern beibringen".

Hierfür gibt es die Möglichkeit, sich entweder an den Vermieter zu wenden, damit er z.B. spezielle Fußmatten, oder Bürsten für den Außenbereich bereitstellt, oder aber man hält den Vermieter da raus, und stellt selbst das Material zur Verfügung.

Ich persönlich habe mich vor vielen Jahren mal dazu entschieden, es selbst zu zahlen, nachdem auch mir mal vorgehalten wurde, ich würde den EG Bereich nicht regelmäßig wischen.

Also habe ich dem Herrn X von Familie Y mal klar gesagt, dass ich von nun an jede Reinigung samt Zeitstempel, und Tageszeitungsdatum (Abwehr bla, bla) als Beweis auf Video aufzeichnen werde, vorne vor die Haustür wo sich nur so Schuhe Abstreifgitter aus Metall befand eine zusätzliche Fußmatte, und eine grobe Bürste besorgen werde, dafür aber erwarte, dass er mit dazu beiträgt, dass WIR ALLE weniger Dreck ins Haus tragen, u.s.w. und bla, bla, siehe da..!

Nach einigen Wochen, Bla, Bla, mit den Mietern, hin, und her, ich müsste doch verstehen, und diese, und das.... war dann Ruhe auf dem Schlachtschiff, und so ist es bis heute geblieben.

Die Mietpartei einer EG Wohnung ist nicht verpflichtet, außerhalb, oder zusätzlich zu den Reinigungsvorgaben des Vermieters, den Eingangsbereich zu wischen.

Die Reinigung der gemeinsam genutzten Orte regelt normalerweise die Hausordnung. Sollte euch keine Vorliegen, wendet euch an den Vermieter oder die Eigentümerversammlung.

Meist ist dies geregelt, wer das Treppenhaus reinigt. Oft ist es ein Abwart oder eine externe Putzkraft.

Oder aber die Mieter haben dies selbst über einen Putzplan zu bewerkstelligen.

Das sollte eigentlich in der Hausordnung stehen und somit im Wesentlichen klar.

Wenn die Nachbarin keine Einsicht zeigt und die Regelung in eurem Haus nicht klar ist, würde ich mich bei der Hausverwaltung erkundigen.

In den Mietvertrag schauen, dort wurden meist vom Mieter die Zuständigkeiten geordnet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung