Alleinerziehender Vater krankenhausreif?(AKUT)?

2 Antworten

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Privatversichert ohne Geld? Aber die Beiträge für die PKV werden noch gezahlt?

Ggfs prüfen, ob ein Rückkehr in die GKV möglich ist, Rente lässt evtl einen (ehemals) Angestellten vermuten.

Neben dem bereits erwähnten sozialen Dienst der Gemeinde evt beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen.

Wurde ein Pflegegrad beantragt und das Versorgungsamt (Feststellen eines GdB) eingeschaltet?

Ich denke der 20 Jährige ist hier in der Überforderung. Allein die Abrechnung mit der PKV will gelernt sein. Ggfs steht auch für beide Kinder noch der Weg zum Jugendamt offen.

Welche Einnahmen hat der Haushalt im Moment, wer bezahlt die Miete...

NiciRie 
Fragesteller
 07.04.2024, 21:02

Der Wechsel zur GKV ist leider nicht mehr möglich.- Dafür ist der Betroffene zu alt und zu lange privatversichert.
Aktuell bezieht der Haushalt gewisse Mengen an Bürgergeld, da beide Söhne berufstätig sind- keine vollen Beträge. (Teilzeit & Basis)

Um Anträge kümmert sich aktuell noch niemand, insbesondere der Vater.- Anspruch auf eine Rente, die die finanzielle Situation des Haushalts maßgeblich verbessern würde, wurde von der Hausärztin bestätigt.
Sie plant ebenfalls einen Antrag auf Betreuung zustellen. Sollte man jetzt einfach Geduld haben, und/ oder sich zusätzlich beim Jugendamt/ sozialpsychiatrischen Dienst melden?- Ich denke so einfach, lässt sich das nicht beantworten, jedoch ist jede Einschätzung hilfreich.

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kabbes69  08.04.2024, 12:40
@NiciRie

Die Betreuung kannst auch du anregen - wichtig ist, dass ihr jetzt nicht selbst in die Schulden rutscht. Das Verfahren eilt.

Ihr seid jetzt in der Bedarfsgemeinschaft, seid aber eurem Vater nicht zum Unterhalt verpflichtet. Man kann Hilfe anbieten, aber nicht aufzwängen.

Wenn sich ein medizinisches Dienst ankündigt - nicht putzen, zwei Tage auswärts schlafen - sich maximal für den Zutritt anbieten.

Der soziale Dienst wäre erster Schritt - der kann deinem Vater weiterhelfen. Es geht unter anderen darum, dass jemand beurteilt - ob die Hilfeverweigerung des Vaters eine bewusste Entscheidung ist oder ob er krankheitsbedingt hierzu nicht in der Lage ist.

Ich würde solange mit ihm diskutieren, dass ich zumindest eine Vollmacht bekomme beim Rententräger den Rentenverlauf abzuklären und ob es für eine Altersrente mit Abschlägen reicht (mind.35 Beitragsjahre, älter wie 63 Jahre) . Vielleicht wäre aber auch der Antrag auf Erwerbsminderungsrente finanziell die bessere Lösung.

Was ist mit der Mutter? Falls geschieden besteht hier doch noch eine Unterhaltspflicht - der jüngere befindet sich ja vermutlich entweder noch in der Schule oder in Ausbildung.Hier hilft das Jugendamt.

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Es ist eine Frage der Zeit,bis der Mann lebensbedrohlich erkrankt und so oder so ins Krankenhaus gehört.

Als erstes würde ich mit dem Hausarzt reden.Zwar hat er Schweigepflicht,aber es geht in diesem Fall um unhaltbare Zustände.Und man könnte die Anfrage auch sehr allgemein halten,ohne gleich zu Anfang den Namen zu nennen.Wenn die Leute in der Praxis hören,worum es geht,sollten sie Tipps geben können.

Dann könnte man einfach den Krankenwagen rufen.Habt ihr die Wunden gesehen?Wenn die nicht versorgt werden droht bald eine Sepsis.

Dann gibt es noch die Alternative sozialpsychiatrischer Dienst,einfach mal für die Umgebung googeln.

Dann folgt Entmündigung und Unterbringung im Heim.Ansonsten hat er keine große Lebenserwartung mehr.Ohne wenn und aber.

NiciRie 
Fragesteller
 07.04.2024, 16:55

Vielen, vielen Dank!

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