Theorieprüfung durch Attest stornieren?

1 Antwort

Soweit ich weiß, gibt es keine gesetzliche Pflicht, an einer Fahrschul-Prüfung teilnehmen zu müssen. Wenn Du einen vorgesehenen Termin - aus welchem Grund auch immer - nicht einhalten kannst, ist das einzig und allein Dein Problem. Du mußt der Fahrschule Deine Abwesenheit mitteilen, kannst dann aber keine Ansprüche an einen Ersatz-Termin stellen. Diesen mußt Du dann so akzeptieren, wie ihn die Fahrschule anbietet.

Ich würde ganz konkret nach einem Beweis fragen, wonach die Fahrschule berechtigt ist, von Dir eine "Strafgebühr" abzuverlangen. Kann ein solcher Beweis (Gesetzestext mit § und Absatz oder unterschriebene vertragliche Vereinbarung) nicht erbracht werden, würde ich selbstsicher mit "Meinem Anwalt" drohen!