Theorieprüfung durch Attest stornieren?
Ich habe nächste Woche eine theorieprüfung. Allerdings stelle ich fest dass zu dem Zeitpunkt schon meine Klassenfahrt ist. Dies hatte ich nicht mehr auf dem Hut. Nun habe ich dem tüv bereits eine Mail geschickt. Die meinten ich müsste es der Fahrschule mitteilen. Dies habe ich gemacht. Die meinten es sei zu spät, weil es mind 10 Tage eher gesagt werden müsse. Die Problematik sind die anstehenden Kosten von ca 80€. Blöderweise habe ich dem TÜV bereits die Mail geschickt dass ich zum Termin der Prüfung nicht kommen kann wegen klassenfahrt. Dann wissen sie mit Sicherheit direkt dass der Attest den ich jetzt brauche, nicht wirklich „ehrlich“ ist. Meine Frage:
Soll ich zum Arzt und die Wahrheit sagen oder was soll ich sagen wenn nicht die Wahrheit. Gibt der Arzt das aus Empathie einfach so mit der Begründung? Plus ist solch ein Attest vllt doch nicht mehr gültig, weil ich ja blöderweise schon die Mail dem tüv schickte , dass ich zu dem Zeitpunkt auf Klassenfahrt bin. Die einzige Option ist halt der Attest, damit keine Kosten anfallen und ich glaube dass das legitim ist
1 Antwort
Soweit ich weiß, gibt es keine gesetzliche Pflicht, an einer Fahrschul-Prüfung teilnehmen zu müssen. Wenn Du einen vorgesehenen Termin - aus welchem Grund auch immer - nicht einhalten kannst, ist das einzig und allein Dein Problem. Du mußt der Fahrschule Deine Abwesenheit mitteilen, kannst dann aber keine Ansprüche an einen Ersatz-Termin stellen. Diesen mußt Du dann so akzeptieren, wie ihn die Fahrschule anbietet.
Ich würde ganz konkret nach einem Beweis fragen, wonach die Fahrschule berechtigt ist, von Dir eine "Strafgebühr" abzuverlangen. Kann ein solcher Beweis (Gesetzestext mit § und Absatz oder unterschriebene vertragliche Vereinbarung) nicht erbracht werden, würde ich selbstsicher mit "Meinem Anwalt" drohen!