Terroranschlag: 164 Flugzeugpassagiere gegen 70.000 Stadionbesucher - Richtig oder Falsch?
Stellt euch vor, ein Kampfpilot schießt ein Flugzeug mit 164 Menschen ab, um zu verhindern, dass ein Terrorist es auf ein Stadion mit 70.000 Menschen steuert. Der Pilot ignoriert den Befehl, nicht zu handeln, um die Person im Stadion zu schützen. Jetzt steht er vor Gericht, angeklagt wegen Mordes. War seine Entscheidung richtig, 164 Leben zu opfern, um 70.000 zu retten? Oder darf niemand über Leben und Tod entscheiden – egal, wie groß die Gefahr ist? Wie würdet ihr urteilen? Ist der Kampfpilot eurer Meinung nach schuldig oder nicht?Diese Situation stammt aus dem Film Terror - Ihr Urteil in dem es um diese Frage geht. Schreibt gerne wie ihr darüber denkt
LG
Kenne den Film nicht. Deshalb folgende Nachfrage: der Terrorist hat ein Flugzeug entführt, und will DAMIT ins Stadion stürzen? Dann würde ich das Flugzeug auch abschießen.
Ja mit dem Flugzeug, es werden also die Leute aus dem Stadion und dem Flugzeug verletzt
6 Antworten
das ist der sogenannte übergesetzliche Notstand, der Pilot verwirklicht zwar den Tatbestand (Mord oder jedenfalls Totschlag an den Flugzeugpassagieren) er handelt auch rechtswidrig aber entschuldigt, mit der Folge, dass er keine Strafe bekommt.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2006/bvg06-011.html
keine Ahnung, wie du auf das schmale Brett kommt, dass nun aber der Pilot gegen Artikel 2 GG verstoßen darf.
Schau dir den Film an, dann weißt du es
Bist du dumm oder sowas???? Ich stelle die Frage weil ich den Film ja angeschaut habe! Dieser Film hat kein Aussgang, er stellt legendlich beide Aspekte ziemlich gut fa
https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr_(Deutschland)
da steht einiges drin, was diesen fall beleuchten kann.
Bei 160 Passagieren hätte ich zugestimmt, aber nicht bei 164. Da ist unmenschlich.
ein Kampfpilot kann und darf nicht eigenmächtig entscheiden und handeln
er handelt auf Befehl - diejenigen, die den Befehl erteilen, müssen dafür gerade stehen
es geht also eher um die Frage, ob eine Regierung einen solchen Befehl erteilen darf oder nicht
das haben nazi offiziere auch gesagt, wenn sie ihre kriegsverbrechen gerechtfertigt haben. dafür gibt es - heute - die möglichkeit, befehle zu verweigern
eine solche Entscheidung kann und darf nicht in das Ermessen und in die Entscheidungsfreiheit eines Piloten übertragen werden , genauso wenig kann man ihn mit der Verantwortung hierfür allein lassen - das ist nämlich die andere Seite, die anscheinend keiner sehen will
das hat allein eine Regierung zu entscheiden - er muss diese Anweisungen und Befehle befolgen - und allein die Regierung muss dann die Entscheidung verantworten, nicht der Pilot
was eine Regierung darf und nicht darf ist in ordentlichen Staaten geregelt, auch in DE - die Bevölkerung sucht sich ihre Regierung durch freie Wahlen - man nennt es Demokratie
wo hast du diesen Blödsinn her ?
übergesetzlichen Notstand gibt es schlicht nicht.