Taschengeldparagraph und was dazu gehört?

4 Antworten

Also, eigentlich ist ja ein Kind bis 7 Jahren geschäftsunfähig und ab einem bestimmten Alter bedingt geschäftsfähig, d.h. im Grunde kann ein Kind  unter 7 Jahren nichts in einem Geschäft einkaufen, da jedes Geschäft unwirksam wäre, d.h. sagen wir mal das sechsjährige Kind kauft Gummibärchen, dann ist kein rechtwirksames Geschäft mit dem Verkäufer zustande gekommen. Um dieses Gesetz zu umgehen, gibt es den Taschengeldparagraphen. Das bedeutet, dass jedes Kind, egal in welchen Alter, mit seinem Taschengeld machen kann, was es will. Wenn also das sechsjährige Kind pro Woche 3 € Taschengeld bekommt und dafür eine Tüte Gummibärchen kauft, ist das ein rechtswirksames Geschäft. Der Verkäufer ist dann geschützt, da niemand sagen kann, er hätte mit unschuldigen Kindern ein Geschäft gemacht. Wenn man etwas im Geschäft kauft, egal wie klein die Sache ist, ist nämlich ein Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer zustanden gekommen. Und normalerweise dürfen Kinder unter 18 keine Verträge machen. Die große Ausnahme ist, wenn sie das von ihrem Taschengeld bezahlen!!! Ich hoffe, du hast meine Erklärung verstanden! Ich habe mal 2 Jahre Jura studiert!


xannaxxabc123 
Fragesteller
 22.11.2016, 22:40

und wie ist das mit wenn das Geld ihnen frei oder nur bedingt zur Verfügung steht?

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Veruschka61  22.11.2016, 22:47
@xannaxxabc123

Wenn das Geld frei zur Verfügung steht, dann ist das Taschengeld. Wenn es nur bedingt zur Verfügung steht...hmmm...gibt es dafür ein Wort? Das ist ja dann eigentlich kein Taschengeld mehr, sondern eher eine zweckgebundene Summe. Ich will dir nichts Falsches sagen, aber Taschengeld ist eigentlich immer zur freien Verfügung. Allerdings haben Eltern ja immer das letzte Wort. Sagen wir mal ein Kind würde sein Taschengeld sparen  und sich dann eine Flasche Whisky kaufen, könnten die Eltern das bestimmt ablehnen. Die Gesetze sind sehr kompliziert, aber meistens kann man seinen gesunden Menschenverstand benutzen. Wie DerHans schon sagte, könnte man auch nicht mit dem Taschengeld ein Handy mit laufenden Kosten kaufen...Aber abgesehen von gefährlichen oder schädlichen Sachen steht Taschengeld den Kindern zur freien Verfügung, und sie können damit machen, was sie wollen.

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AalFred2  23.11.2016, 08:12

Wenn das Kind jetzt aber von seinen Eltern gesagt bekommt, es dürfe von seinem Taschengeld keine Süssigkeiten kaufen, ist der Vertrag eben unwirksam.

Zudem sind 6-jährige geschäftsunfähig. Die können gar keine wirksamen Verträge abschliessen.

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Kinder bis zum einschliesslich 6 sind geschäftsunfähig. Sie können keinen wirksamen Kaufvertrag eingehen.

Ab 7 bis einschliesslich 17 sind sie beschränkt geschäftsfähig. Mit der Erlaubnis der Eltern können sie alles kaufen. Ohne deren explizite Erlaubnis können sie wirksame Kaufverträge mit Geld schliessen, welches sie zur freien Verfügung oder explizit hierfür bekommen haben.

Erziehungsberechtigte können grundsätzlich den Kauf von bestimmten Dingen ausschliessen. Diese können dann nicht wirksam erworben werden.

Du kannst dir laut dem Taschengeldparagraphen nur soviel kaufen, wie hoch dein Taschengeld ist ohne die Eralubnis deiner Eltern.

Normalerweise müssen bei nicht voöögeschäftsfähigen Personen, die Eltern erst zustimmen, bevor man sich etwas kauft. Das ist so bei grösseren Anschaffungen, wie beispielsweise einen eigenen Compüuter zu kaufen.

Jedoch wenn du in ein Geschäft gehst und du dir Süssigkeiten kaufst brauchst du deine Eltern nicht zu fragen, ob du das darfst oder nicht, weil das im Rahmen des Taschengeldes ist.

gegenstände des täglichen Bedarfs fallen da runter.

NICHT darunter fallen Anschaffungen, die zu laufenden monatlichen Aufwendungen führen. Ein Handy wäre also bereits grenzwertig, weil du ja monatlich Gebühren aufbringen musst.

AalFred2  23.11.2016, 08:12

OMG, das ist ja so was von falsch.

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