T1 Rauchfackeln zum Zweck Fotografie anmeldepflichtig?

2 Antworten

Gesetzeslage:

Rauchfackeln fallen in die Klasse T1 der Pyrokörper. Privat braucht man keinen Befähigungsschein, muss es aber anmelden. Macht man bei der Gemeinde. Die kann, muss aber keine Genehmigung erteilen.

Ich habe for ein Fotoshooting zu machen

Dieses gilt aber nur für den privaten Gebrauch und nicht zur gewerblichen Nutzung. Dann musst Du auch eine Befähigung nachweisen.


Jakobgold 
Fragesteller
 29.10.2021, 09:45

Okay, Dankeschön, ich bin privat unterwegs, das heißt ich werde es bei der Gemeinde anmelden.

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Jan235J  29.10.2021, 10:32

Und wo steht das Privatpersonen eine Genehmigung brauchen?

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Jan235J  29.10.2021, 16:22
@tinalisatina

Wo steht dort das eine Privatperson für das zünden eines T1 Artikels eine Genehmigung braucht?

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tinalisatina  29.10.2021, 17:53
@Jan235J

Von Genehmigung ist nicht die Rede (richtig lesen), man muss es anmelden. Die Gemeinde kann die Nutzung aber untersagen.

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Es gibt ja für alles Gesetze und Verordnungen. In deinem Fall wäre das der § 23 SprengV.

Hiernach ist das Abbrennen der zuständigen Behörde/Gemeinde anzuzeigen (Mail oder Post). Bitte unbedingt auf die Meldefristen achten.


Jan235J  29.10.2021, 10:24

T1 darf ohne jegliche Anmeldung oder Genehmigung gezündet werden

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ChristianLE  29.10.2021, 11:53
@Jan235J

Nein, darf es nicht, zumindest nicht ohne Anmeldung. Das steht doch in der SprengV geschrieben, die ich benannt habe. Ausnahmen sind Konzerte oder Theater, aber das ist hier nicht der Fall.

Ansonsten solltest Du nicht "Anmeldung" und "Genehmigung" verwechseln. Anmelden musst Du das, aber du brauchst keine Genehmigung.

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Jan235J  29.10.2021, 13:14
@ChristianLE

Dann zeige mir doch bitte den Teil der besagt das Privatpersonen davon ''betroffen'' sind.

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