Strafe mit Auto Führerschein ein Roller der über 50 läuft?
Hi wie oben schon als frage zu entnehmen ist was für eine Strafe würde jemand erwarten der einen Auto Führerschein hat und mit einen Roller erwischt wird der schneller als 45 kmh läuft bedeutet nicht schneller als 45kmh gefahren ist sondern der Roller trotzdem mehr als 45 kmh fährt den das ist ja trotzdem verboten. Rein aus interesse habe es nicht im internet gefunden was die Strafe wäre bitte nur jemand antworten der es auch rechtlich weiß nicht Vermutungen Vermutungen kann ich auch aufstellen.
Gruß
5 Antworten
Fahren ohne Fahrerlaubis
Fahren ohne Versicherungsschutz
Fahren ohne ABE, weil diese durchs Tuning erloschen ist
Dann erklär ich das eben zum gefühlt 2.783sten Msl:
Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw Inbetriebnahme trorz erloschener BE sind Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers.
Dies führt aber nicht zum Erlöschen des Versicherungsschutzes!
Eine Leistungsfreiheit ergibt sich nur im Innenverhältnis (dh zwischen Versicherung und Versicherten), zB bei einer Kaskoversicherung.
Eine Haftpflichtversicherung ist aber im Außenverhältnis (dh ggü einem geschädigten Dritten) zur vollen Leistung verpflichtet, kann aber bis zu 5.000€ Regress vom Versicherungsnehmer fordern.
https://verkehrslexikon.de/Module/RegressBegrenzung.php
"Der Versicherungsschutz erlischt" ist leider ein nicht auszurottendes Ammenmärchen.
Und warum handelt dann die Polizei auch. Die sagen es nähmlich auch was ich reingeschrieben hab und ich kenne einen der erwischt wurde. Zudem muss man wenn man eine "Moped Versicherung" abschließt die maximal kmh angeben :). Das wird seinen Grund haben. Wenn deine Verschicher bis 45kmh geht du aber mkt 60 einen Unfall baust sind die fein raus aus dem Schneider
Die Polizei greift nicht wegen Fahren ohne Versicherungsschutz ein (das wäre §6 PflVersG), sondern wegen einer Straftat nach §21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) bzw. Ordnungswidrigkeit nach Anlage 1 lfd Nr 189a BKatV (Inbetriebnahme bei erloschener Betriebserlaubnis).
Wenn dein Kumpel erwischt wurde, dann frag ihn doch einfach mal, ob er wg §6 PflVersG verknackt würde oder wegen §5 Abs. 3 KfzPflVV Regress bezahlen musste. Denn dort steht:
(3) Bei Verletzung einer nach Absatz 1 vereinbarten Obliegenheit oder wegen Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je 5 000 Euro beschränkt.
Illegales Tuning ist nämlich genau so eine Gefahrerhöhung, die zum Regress führt.
Die Fakten sind damit dargelegt, es liegt jetzt also bei dir, ob du verstehen willst.
P.s. Falls du lieber einem Anwalt glaubst
Ein theoretischer Fall: Es kommt zu einem Unfall, bei dem der Rollerfahrer 70 km/h schnell fährt, dennoch kein Zutun zum Unfall hat. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erstattet zunächst 10.000 Euro, holt sich dann aber durch einen Regress vom Rollerfahrer 5.000 Euro zurück. Der Grund: Die Bremsen sind nur für 45 km/h ausgelegt und die Schwere des Unfalls hätte bei entsprechender ordnungsgemäßer Geschwindigkeit minimiert werden können. Im Rechtsdeutsch heißt ein solcher Verstoß dann Obliegenheitsverletzung.
Fahren ohne Betriebserlaubnis ( Ordnungsgeld ) !
Dann erlischen die Papiere und somit fährst du ohne zbetriebserlaubnis, ohne Versicherungsschutz und ohne Fahrerlaubnis
Läuft das Kleinkraftrad über 45 km/h (bzw schneller als die bbH, es gibt Ausnahmen für ältere Maschinen), dann benötigt der Fahrer mindestens die Fahrerlaubnis Klasse A1. Der Autoführerschein ist Klasse B.
Hat er diese nicht, dann begeht er eine Straftat nach §21 StVG "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, im Wiederholungsfall kann sogar das Fahrzeug eingezogen werden.
Strafe mit Auto Führerschein ein Roller der über 50 läuft?
Mit dem B - Führerschein darf man sogenannte "Kleinkrafträder" (also mit maximal 50 cm³ Hubraum, zulassungs, - und steuerfrei) fahren, welche entweder 60 km/h, 50 km/h oder 45 km/h Spitzengeschwindigkeit erreichen - je nach Baujahr. 60 km/h galten bis 1992, 50 km/h (mit 10 % Toleranz, also eigentlich 55 km/h) bis 2002, 45 km/h für alles danach. Hierbei gilt: Es zählt nicht das, was der Tacho anzeigt (der geht bei den allermeisten "Fuffis" sehr stark nach), sondern das, was man real misst, zum Beispiel auf einem mobilen Prüfstand. "Tacho 50" und mehr ist bei nach 2002 gebauten Fahrzeugen absolut üblich, mein Kymco Nexxon von 2008 zeigte mir sogar ruund 55 km/h an, während ich in echt 45 km/h fuhr.
Richtig
Falsch
Richtig, wird aber der Straftat untergeordnet.