Roller mit 50kmh Zulassung mit Führerschein AM fahren?

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Roller mit 50kmh Zulassung mit Führerschein AM fahren?

Das Märchen, dass man mit dem AM-Führerschein nur maximal 45 kmh - Zweiräder fahren darf, ist offenbar nicht totzukriegen - es zeigt sich wieder einmal: Behaupte etwas oft genug, dann wird es zur (allerdings scheinbaren) Wahrheit. Viele Antworten hier haben diesem ärgerlichen Prinzip in der Vergangenheit einen Bärendienst erwiesen.

"migebuff" hat es schön dargelegt: Man darf auch 50 kmh fahren. Da damals eine Toleranz von 10 Prozent existierte, laufen diese Fahrzeuge in der Praxis sogar fast immer 55 kmh - dies weiß ich, weil ich im Keller zentnerweise Scooter - Magazine aus den 90er Jahren habe, die maßen damals immer die reale Geschwindigkeit. Kleinkrafträder von vor 2002 sind somit in der Praxis 10 kmh schneller als Modelle, die ab 2002 verkauft wurden.

Woher ich das weiß:Recherche

§76 FeV:

Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
8. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm 3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

Du darfst sogar Ostmopeds fahren, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60km/h erreichen.