Roller Kraftfahrstraße?
Darf ich mit meinem 45km/h Roller INNERORTS auf Kraftfahrstraßen?
Dort gilt ja 50kmh Höchstgeschwindigkeit
2 Antworten
Auf Kraftfahrstraßen (Verkehrszeichen 331.1) gilt für PKW und Motorräder grundsätzlich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Örtliche Geschwindigkeitbegrenzungen sind natürlich immer möglich und abhängig vom Ausbau. Um eine solche Straße zu nutzen, muss das Fahrzeug eine bauartliche Höchstgescwindigkeit mehr als 60 km/h aufweisen.
Nein, diese Straße darf nur mit Fahrzeugen befahren werden, die mindestens 60 km/h fahren können.
jedes Fahrzeug verdrängt eine gewisse Menge Luft, je breiter das Fahrzeug, desto mehr Luft wird verdrängt. in einem Tunnel kann sich diese Luft nicht so gut ausbreiten, weshalb der Druck dann auf die Fahrzeuge wirkt. je leichter die Fahrzeuge sind, desto eher können diese dann weggedrückt werden. Ist natürlich für jedes Zweirad ein Problem aber die leichteren sind natürlich besonders gefährdet
und wer sagt, dass auf jeder Kraftfahrstraße Innerorts 50 gilt?
Ja hätte ich jetzt auch gesagt, finde ich aber irgendwie dumm, da man ja nicht schneller als 50 fahren darf. Aber hat wahrscheinlich ein Sinn, wieso der Tunnel als Kraftfshrstraße gekennzeichnet ist.