Roller Kraftfahrstraße?

2 Antworten

Auf Kraftfahrstraßen (Verkehrszeichen 331.1) gilt für PKW und Motorräder grundsätzlich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Örtliche Geschwindigkeitbegrenzungen sind natürlich immer möglich und abhängig vom Ausbau. Um eine solche Straße zu nutzen, muss das Fahrzeug eine bauartliche Höchstgescwindigkeit mehr als 60 km/h aufweisen.

Nein, diese Straße darf nur mit Fahrzeugen befahren werden, die mindestens 60 km/h fahren können.


REmil29 
Beitragsersteller
 07.09.2023, 01:10

Ja hätte ich jetzt auch gesagt, finde ich aber irgendwie dumm, da man ja nicht schneller als 50 fahren darf. Aber hat wahrscheinlich ein Sinn, wieso der Tunnel als Kraftfshrstraße gekennzeichnet ist.

verreisterNutzer  21.10.2024, 21:36
@REmil29

jedes Fahrzeug verdrängt eine gewisse Menge Luft, je breiter das Fahrzeug, desto mehr Luft wird verdrängt. in einem Tunnel kann sich diese Luft nicht so gut ausbreiten, weshalb der Druck dann auf die Fahrzeuge wirkt. je leichter die Fahrzeuge sind, desto eher können diese dann weggedrückt werden. Ist natürlich für jedes Zweirad ein Problem aber die leichteren sind natürlich besonders gefährdet