Darf man mit dem Führerschein Klasse B 50kmh Roller fahren oder nur 45kmh?
Lese überall was anderes dazu kann mich einer aufklären?
4 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich weiß, es ist etwas spät, aber ich hatte genau die selbe Frage und kanns dir genau sagen.
Ein Roller mit Baujahr/Zulassung vor dem 28.02.1992 -> bis zu 60kmh
Ein Roller mit Baujahr/Zulassung vor 2002 also bis 31.12.2001 -> bis zu 50kmh
Alles war über dem 31.12.2001 ist, dafür gelten dann die 45kmh
(mit AM Führerschein)
Woher ich das weiß:Recherche
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
50ccm
Ja, wenn das die eingetragene Geschwindigkeit ist (nicht getunt) und auch die DDR 50er mit eingetragen 60 km/h.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Nur 45. Ältere die noch 50 oder 60 liefen auch.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
50ccm
Von 1986 bis 2001 galt für Mopeds und Kleinkrafträder in der Bundesrepublik eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (davor 40, ab 2002 45 km/h). Fahrzeuge aus dieser Zeit darfst Du mit FS B auch heute fahren.