Darf man mit dem Führerschein Klasse B 50kmh Roller fahren oder nur 45kmh?

4 Antworten

Ja, wenn das die eingetragene Geschwindigkeit ist (nicht getunt) und auch die DDR 50er mit eingetragen 60 km/h.

Nur 45. Ältere die noch 50 oder 60 liefen auch.

Von 1986 bis 2001 galt für Mopeds und Kleinkrafträder in der Bundesrepublik eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (davor 40, ab 2002 45 km/h). Fahrzeuge aus dieser Zeit darfst Du mit FS B auch heute fahren.

Ich weiß, es ist etwas spät, aber ich hatte genau die selbe Frage und kanns dir genau sagen.

Ein Roller mit Baujahr/Zulassung vor dem 28.02.1992 -> bis zu 60kmh

Ein Roller mit Baujahr/Zulassung vor 2002 also bis 31.12.2001 -> bis zu 50kmh

Alles war über dem 31.12.2001 ist, dafür gelten dann die 45kmh

(mit AM Führerschein)

Woher ich das weiß:Recherche