Darf ich einen 50kmh Roller fahren mit B Führerschein?
Hallo, ich wollte mir einen Roller kaufen um besser zur Arbeit zu kommen. Ich habe den normalen Auto Führerschein Klasse B und hätte einen Roller von 1996 gefunden, der fährt jedoch 50 km/h (49ccm), ist das mit meinem Führerschein überhaupt erlaubt?
Danke schonmal.
3 Antworten
Wenn das Fahrzeufüg damals SO gemäß seiner Typenzulassung mit Segen der deutschen Straßenverkehrsbehörden SO auf öffentlichen Verkehrswegen betrieben werden durfte , so darfst Du es nun auch SO mit 50 KM/h laut Eintragung in den Fahrzeugpapieren benutzen .
Selbst eine alte Simson mit 50 ccm / 60 KM/h laut altem DDR-Fahrzeugtypenrecht dürftest Du mit 60 KM/h fahren , wenn sie vor ca. 1991 oder 1992 erstmalig offiziell in verkehrsrechtlichen Betrieb genommen wurde .
der fährt jedoch 50 km/h (49ccm)
Nach Tacho? Bergab? Mit Rückenwind?
Entscheidend für den Führerschein ist, was in der Betriebserlaubnis steht (max. 45 km/h) und dass diese eingetragene Geschwindigkeit auf ebener Strecke ohne Wind um nicht mehr als 20% überschritten wird.
Mit dem Führerschein AM, der im B enthalten ist, darf man auch zweirädrige Fahrzeuge mit eingetragenen 50 km/h fahren, sofern deren Erstzulassung vor dem 31.12.2001 liegt.
Ja ist erlaubt. Fraglich ist nur, ob du auch in der Lage bist so ein Fahrzeug zu fahren
Eingetragen sind 50 km/h.